Frist für alte Holzöfen: Stilllegung bis Ende 2024

Fabian

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Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Holzöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, sofern sie die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) empfiehlt, alte Holzöfen entweder durch neue Geräte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu ersetzen oder sie mit einem Partikelabscheider auszustatten, um die Abgasreinigung zu verbessern. Hintergrund ist, dass Holzheizungen in Deutschland mittlerweile mehr Feinstaub verursachen als der Straßenverkehr. Der aktuelle Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2024 zeigt, dass Feinstaub in Deutschland jährlich für 69.865 Todesfälle verantwortlich ist. Zudem tragen die Rußpartikel im Feinstaub zur Erderwärmung bei.

DUH fordert nachhaltige Alternativen

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass Holz- und Kohleheizungen die Luft in Wohngebieten belasten und sowohl der Gesundheit als auch dem Klima schaden. Er erklärte, es sei aus Umweltgründen am besten, auf nachhaltige Heizalternativen umzusteigen. Für jene, die dennoch Holzöfen weiter nutzen möchten, sei es unerlässlich, alte Geräte entweder durch Öfen mit dem Blauen Engel zu ersetzen oder mit moderner Abgasreinigungstechnik nachzurüsten. Resch warnte davor, betroffene Öfen illegal weiterzubetreiben, da bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Anforderungen an Öfen mit dem Blauen Engel

Kaminöfen, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet sind, erfüllen deutlich strengere Auflagen als marktübliche Holzöfen. Diese Geräte verfügen standardmäßig über Partikelabscheider und Katalysatoren, die für eine wirksame Abgasreinigung entscheidend sind. Partikelabscheider sind elektrische Filter, die ultrafeine Partikel im Abgas um mehr als 90 Prozent reduzieren können. Katalysatoren sorgen zusätzlich für eine Verringerung gasförmiger Schadstoffe.

Kritik an laschen Grenzwerten für alte Öfen

Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung, äußerte, dass gesetzliche Optionen wie Nachmessungen durch den Schornsteinfeger oder Herstellerbescheinigungen zwar zulässig seien, aber keinen nennenswerten Umweltnutzen hätten. Die Schadstoffgrenzwerte für alte Öfen seien äußerst gering. Auch der Austausch gegen marktübliche Holzöfen sei keine ausreichende Lösung, da diese nach wie vor deutlich mehr Partikel ausstoßen als ein über 20 Jahre altes Dieselauto ohne Filter. Nur Öfen mit dem Blauen Engel verfügten über integrierte Abgasreinigungstechnik.

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Millionen alte Öfen betroffen

Laut einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks aus dem Jahr 2023 fallen noch etwa 1,9 Millionen ältere Öfen unter die gesetzliche Regelung zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung. Diese Regelung ist Teil der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ausnahmen gelten für bestimmte Ofentypen, über die die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger informieren können.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH e.V. vom 10.12.2024