Spielzeug soll in ganz Europa sicherer werden: Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich im Rahmen des Trilogverfahrens auf eine neue Spielzeugverordnung geeinigt. Ziel ist es, Kinder besser vor Risiken – insbesondere durch schädliche Chemikalien – zu schützen. Die Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und sorgt für eine einheitliche Anwendung in allen EU-Staaten. Auch der Online-Handel mit Spielzeug wurde klar geregelt.
Beteiligung Deutschlands
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Verordnung für die Bundesregierung auf EU-Ebene verhandelt. Dabei war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eng eingebunden. Deutschland setzte sich besonders für die Aufnahme des Vorsorgeprinzips ein. Dieses Prinzip verlangt, dass mögliche Risiken für Kinder frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden müssen.
Schutz vor schädlichen Stoffen
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist das Verbot bestimmter gefährlicher Chemikalien in Spielzeug. Dazu zählen unter anderem sogenannte „ewige Chemikalien“ (PFAS), die künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Darüber hinaus sind Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsschädigend oder hormonschädigend wirken, ebenfalls verboten. Auch Substanzen, die Haut und Atemwege sensibilisieren oder organschädigend wirken, sind betroffen. Spuren dieser Stoffe dürfen technische Grenzwerte nicht überschreiten. Die Verwendung und Kennzeichnung allergener Duftstoffe wird ebenfalls strenger geregelt.
Stärkung der Marktüberwachung
Zur besseren Überwachung wird der Digitale Produktpass (DPP) eingeführt. Dieser muss künftig auch von Importeuren bereitgestellt werden. Er enthält Informationen über Hersteller und Importeure sowie Nachweise zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Marktüberwachungs- und Zollbehörden können dadurch schneller auf unsichere Produkte reagieren und deren Einfuhr aus Drittstaaten verhindern.
Sicherer Online-Handel
Der Online-Handel erhält in der Verordnung besondere Aufmerksamkeit. Die Vorschriften für digitale Marktplätze werden konkretisiert, um sicherzustellen, dass auch online nur sicheres Spielzeug angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Zugang zu Informationen wie dem DPP, der CE-Kennzeichnung und Warnhinweisen haben, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 11.04.2025












