Erleichterte Genehmigungen für den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur

Fabian

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Der Bundesrat hat am Freitag, dem 18. Oktober 2024, eine Verordnungsnovelle gebilligt, die für den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur von großer Bedeutung ist. Mit der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) haben die Länder wesentliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff beschlossen. Diese Entscheidung basiert auf einer Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die im vergangenen Jahr zusammen mit den Ländern Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland und Hessen im Bundesrat eingebracht wurde.

Erleichterung für kleinere Elektrolyseure

Durch die Änderungen entfällt künftig die Pflicht zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit für Elektrolyseure mit einer Nennleistung unter 5 Megawatt (MW), die zur Herstellung von Wasserstoff genutzt werden. Nordrhein-Westfalens Umwelt-, Naturschutz- und Verkehrsminister Oliver Krischer äußerte sich positiv zu den Erleichterungen, die von Nordrhein-Westfalen angestoßen wurden. Er erklärte, dass dies den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft beschleunige und das Ziel der Landesregierung unterstütze, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas weiterzuentwickeln.

Grundlage der Erleichterungen: Europäische Industrieemissionsrichtlinie

Diese Erleichterungen wurden durch die im August in Kraft getretene novellierte europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) ermöglicht. Die Richtlinie reguliert über 13.000 Anlagen in Deutschland und legt einen besonderen Fokus auf die Transformation zu einer klimaneutralen, sauberen und kreislaufbasierten Industrie. Eine wesentliche Änderung betrifft die Herstellung von Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse, die nicht mehr als Tätigkeit der chemischen Industrie eingestuft wird. Erst ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag unterliegen Elektrolyseure der IED und damit einem formellen Genehmigungsverfahren.

Vereinfachung für größere Elektrolyseure

Elektrolyseure mit einer Nennleistung ab 5 MW und einer Produktionskapazität von weniger als 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag werden künftig in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zugelassen. Dies stellt eine wesentliche Vereinfachung des bisherigen Prozesses dar und soll den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen.

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Bürokratieabbau und Klimaziele

Neben der Erleichterung für kleinere Elektrolyseure werden auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Unternehmen verkürzt, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Der aus erneuerbaren Energien hergestellte Wasserstoff gilt als zentraler Energieträger, um die Klimaziele zu erreichen. Ziel ist es, die Elektrolyseleistung zur Wasserstofferzeugung in Deutschland bis 2030 auf 10 Gigawatt auszubauen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 18.10.2024