Bundesförderung für Repair-Cafés: Nachhaltige Reparatur statt Wegwerfen

Fabian

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Eine Acht im Rad, ein Loch in der Hose oder ein Stuhl mit gebrochenem Bein sind kein Grund, diese Gegenstände zu entsorgen. Stattdessen können sie im Repair-Café repariert werden. Ehrenamtliche Fachleute helfen dort, defekte Alltagsgegenstände wieder instand zu setzen und ihre Lebensdauer zu verlängern. Mit dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) diese Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten bundesweit. Die bereitgestellten Mittel können für den Erwerb neuer Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung genutzt werden. Am Samstag, den 15. Februar, wird Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine der ersten Förderurkunden an das Repair-Café in Zeitz übergeben und sich vor Ort über die Arbeit der Initiative informieren.

Bedeutung des Ehrenamts für die Reparaturkultur

Lemke betonte, dass die Ehrenamtlichen in Zeitz auf kreative Weise dafür sorgten, dass aussortierte Kleidungsstücke nicht im Müll landeten. Durch Reparaturhilfe und eine Tauschbörse erhielten Textilien eine zweite Nutzungsmöglichkeit. Sie hob hervor, dass das Reparieren wertvolle Ressourcen schone, was nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel zugutekomme. Weniger Neukäufe bedeuten, dass für die Produktion neuer Waren keine weiteren Rohstoffe abgebaut werden müssen. Mit dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ wolle das BMUV ehrenamtliche Initiativen unterstützen, die Menschen dabei helfen, Gegenstände länger zu nutzen. Sie betonte zudem, dass Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur seien und als Orte der Bürgerbeteiligung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisteten.

Das Projekt KrimZkrams Zeitz

Das Projekt KrimZkrams Zeitz ist eine Initiative des Vereins „kunZstoffe – urbane Ideenwerkstatt e.V.“. Seit November 2024 organisiert der Verein monatlich das Repariercafé „Reparier ab Vier“. In einer gemütlichen Atmosphäre mit Kaffee und Kuchen teilen ehrenamtliche Reparaturexperten ihr Wissen und unterstützen andere dabei, ihre Alltagsgegenstände zu reparieren. Derzeit umfasst das Angebot Reparaturen in den Bereichen Holzbearbeitung, Elektroreparaturen und Näharbeiten. Ab dem Frühjahr 2025 sollen auch Fahrradreparaturen angeboten werden.

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Die vom BMUV bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die Anschaffung von Werkzeugen und Geräten, die für die Reparaturarbeiten benötigt werden. Darüber hinaus unterhält der Verein eine Materialsammlung mit Holz, Stoff, Wolle und Papier. Zudem werden Workshops zu Upcycling, Selbermachen und Reparieren für alle Altersgruppen angeboten.

Bundesweite Fördermöglichkeiten für Reparaturinitiativen

Seit Dezember 2024 haben ehrenamtliche Initiativen die Möglichkeit, eine eigene Förderung zu beantragen, sofern sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Reparaturmöglichkeiten für defekte Produkte bieten. Die Mittel aus dem BMUV-Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können für die Anschaffung neuer Maschinen, Werkzeuge oder anderer notwendiger Ausstattung genutzt werden. Durch dieses Programm stärkt das Bundesumweltministerium die Verfügbarkeit von Reparaturangeboten und setzt ein Zeichen gegen die vorzeitige Entsorgung von Gebrauchsgegenständen.

Umfang des Förderprogramms

Das BMUV-Förderprogramm stellt die erste Bundesförderung dieser Art dar. In der ersten Förderrunde stehen mehr als drei Millionen Euro für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Zukünftig sollen auch nicht vereinsgebundene Einrichtungen gefördert werden. Bis Ende Januar 2025 lagen bereits 476 Förderanträge vor, von denen 256 bewilligt wurden.

Bekämpfung von Fast Fashion durch Umweltpolitik

Das BMUV setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, die Ursachen der enormen Textilmengen, die durch die seit rund 20 Jahren andauernde Dominanz von „Fast Fashion“ entstehen, wirksam zu bekämpfen. Fast Fashion zeichne sich durch minderwertige Qualität, geringe Haltbarkeit, fehlende Anreize zur Reparatur und Fasermischungen aus, die hochwertiges Recycling erschweren. Das Ministerium sieht darin eine qualitative, ökologische und soziale Fehlentwicklung.

Um dem entgegenzuwirken, seien verbindliche Standards für Textilien erforderlich, die im EU-Binnenmarkt vertrieben werden. Dadurch solle dem umweltschädlichen Geschäftsmodell von Fast Fashion ein Riegel vorgeschoben werden. Deutschland unterstützt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Geltungsbereich der bewährten Ökodesign-Richtlinie auszuweiten und das ökologische Design von Textilien unter der neuen Ökodesign-Verordnung verbindlich zu regulieren.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 14.02.2025