Bund fördert Reparatur-Cafés mit drei Millionen Euro

Fabian

Reperatur-Café
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Ehrenamtliche Reparaturinitiativen können ab dieser Woche Fördermittel von bis zu 3.000 Euro beantragen. Das Bundesumweltministerium setzt sein Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ fort und stellt dafür insgesamt drei Millionen Euro bereit. Unterstützt werden ehrenamtliche Gruppen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, defekte Produkte zu reparieren und länger zu nutzen. Anträge können bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.

Reparieren statt neu kaufen

Bundesumweltminister Carsten Schneider betont, dass die Förderung von Reparatur-Cafés und Selbsthilfewerkstätten dazu beitrage, Reparaturen unmittelbar vor Ort zu ermöglichen. Nicht jedes defekte Produkt müsse durch ein neues ersetzt werden. Viele Reparaturen ließen sich selbst durchführen, insbesondere wenn Interessierte auf das Wissen, die praktischen Tipps und das Werkzeug in einem Reparatur-Café zurückgreifen könnten. Dies schone Ressourcen, schütze die Umwelt und fördere zugleich das nachbarschaftliche Engagement.

Bis zu 3.000 Euro für Ausstattung und Qualifizierung

Gemeinnützige Reparaturinitiativen können über die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) eine Förderung von bis zu 3.000 Euro erhalten. Die Mittel können unter anderem für die Anschaffung von Geräten, Maschinen, Werkzeugen und weiterer Ausstattung eingesetzt werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen sind förderfähig.

Reparaturen schonen Umwelt und Geldbeutel

Je länger Produkte genutzt werden, desto länger bleiben die darin enthaltenen Ressourcen im Wirtschaftskreislauf. Reparaturen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell, da kostengünstige Reparaturen die Anschaffung von Ersatzprodukten hinauszögern oder sogar vollständig überflüssig machen können.

Zweite Förderrunde auch für Initiativen ohne Vereinsstatus

Der aktuelle Förderaufruf knüpft an eine bereits abgeschlossene erste Förderrunde an. Damals konnten ehrenamtliche Reparaturinitiativen mit dem Status eines eingetragenen Vereins Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro erhalten.

Die zweite Förderphase richtet sich nun ergänzend an Initiativen ohne Vereinsstatus sowie an Einrichtungen, die in der ersten Runde noch keine Förderung erhalten haben. Ziel ist es erneut, möglichst allen interessierten Reparaturinitiativen finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Fördermittel für bis zu 1.000 Einrichtungen

Für die neue Förderrunde bestehen keine regionalen Einschränkungen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem sogenannten First-Come-First-Serve-Prinzip, also in der Reihenfolge des Antragseingangs.

In der ersten Förderrunde konnten sämtliche 710 Einrichtungen berücksichtigt werden, die einen Antrag gestellt hatten. Die durchschnittliche Fördersumme lag bei rund 2.700 Euro.

Mit den nun bereitgestellten drei Millionen Euro können rechnerisch bis zu 1.000 weitere Reparaturinitiativen unterstützt werden.

Bundesregierung stärkt das Recht auf Reparatur

Neben der finanziellen Förderung ehrenamtlicher Reparaturangebote hat die Bundesregierung auch das Recht auf Reparatur gestärkt.

Hersteller bestimmter Produkte, darunter Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones, werden künftig verpflichtet, Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anzubieten. Wie lange diese Verpflichtung für die jeweiligen Produktgruppen gilt, ist gesetzlich festgelegt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUKN vom 22.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet