Zulassung von Unkrautvernichtungsmittel bleibt teilweise ausgesetzt

Fabian

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Berlin, 25. April 2025 – Die Zulassung eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels bleibt in wesentlichen Teilen weiterhin ausgesetzt. Die zuständige Bundesbehörde hat einen Antrag des Herstellers auf sofortige Vollziehung der Zulassung nur teilweise akzeptiert. Nach vorläufiger Prüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung neuer Daten Überschreitungen der Grenzwerte im Grundwasser bei bestimmten Anwendungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Zuvor hatte eine Umweltorganisation im Rahmen eines Widerspruchs bemängelt, dass die Risikobewertung auf veralteten Daten basiere. Nach Einschätzung der Behörde habe der Widerspruch in Teilen voraussichtlich Aussicht auf Erfolg. Betroffen seien insbesondere zwei von drei Anwendungen in Ackerbaukulturen sowie vier weitere Anwendungen, deren Zulassung derzeit nicht wirksam sei.

Umweltverband sieht wichtigen Zwischenerfolg

Ein Sprecher der Umweltorganisation erklärte, dass das Scheitern des Antrags des Herstellers einen bedeutenden Zwischenerfolg darstelle. Bereits im Vorjahr sei durch ein juristisches Verfahren die Zulassung eines Vorgängerprodukts beendet worden. Man werde sich nun mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch die aktuelle Zulassung vollständig und endgültig aufgehoben werde.

Kritik wegen Umweltfolgen

Weiter hieß es, jeder Tag ohne Einsatz des betreffenden Totalherbizids sei ein Gewinn für die Umwelt. Der großflächige Einsatz des Wirkstoffs schade der Artenvielfalt – darunter Schmetterlingen, Großinsekten sowie verschiedenen Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten. Nach Einschätzung des Umweltverbands sei die Sicherheit des Wirkstoffs nicht ausreichend belegt. Ziel bleibe es, sämtliche Zulassungen für glyphosathaltige Mittel zu beenden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 29.04.2025

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