Berlin, 27. Januar 2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26. Januar 2026 zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung sogenannter roter Gebiete. Die Landwirte hatten geklagt, da sie die bisherigen Regeln zur Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete in der Düngeverordnung als zu ungenau bewerteten. Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung klar, dass die Bundesregierung die Kriterien für die Gebietsabgrenzung kurzfristig klar und rechtssicher festlegen muss. Entsprechend müsse Agrarminister Alois Rainer zügig eine Neuregelung schaffen, die den genannten Maßgaben Rechnung trägt.
Schutz von Trink- und Grundwasser als Gemeinwohlaufgabe
Der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte, die Urteilsbegründung mache unmissverständlich deutlich, dass der Schutz von Trink- und Grundwasser in Deutschland eine zentrale Gemeinwohlaufgabe sei. In Regionen mit stark nitratbelastetem Grundwasser müsse das Düngerecht klare Regeln für sauberes Wasser festlegen und Überdüngung wirksam verhindern. Das Gericht habe bereits im Oktober 2025 im mündlichen Urteil bestätigt, dass die Bundesregierung nun nachbessern müsse.
Erwartungen an die neue Düngeverordnung
Weiter führte Müller-Kraenner aus, man erwarte vom Agrarminister, dass inzwischen ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf für eine verbesserte Düngeverordnung vorliege und unverzüglich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werde. Ziel sei es, endlich Rechtssicherheit sowohl für den Wasserschutz als auch für die Landwirtschaft zu schaffen. Als zentrales Instrument bezeichnete er dabei eine vollständige betriebliche Nährstoffbilanz, mit der Verursacher von Überdüngung in roten Gebieten klar von nicht verantwortlichen Betrieben unterschieden werden könnten.
Hintergrund zu roten Gebieten und EU-Recht
In sogenannten roten Gebieten, in denen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser überschritten wird, müssen Agrarbetriebe gemäß EU-Wasserschutzrecht die Düngung um 20 Prozent reduzieren. Diese EU-weit geltende Maßnahme dient der Reduktion von Nitrat und dem Schutz des Grundwassers. Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar, dass die daraus resultierenden Ertragsminderungen nicht die Grundrechte der Landwirte auf Eigentum und Berufsfreiheit verletzen.
Klageverfahren und Folgen des Urteils
Zuvor hatte die DUH eine Klage für den Gewässerschutz gegen die Bundesregierung gewonnen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung nun verpflichtet, die bestehenden Düngeregeln deutlich nachzubessern und ein Nitrat-Aktionsprogramm vorzulegen. Bayerische Landwirte hatten geklagt, weil sie die Abgrenzung der Gebiete mit Düngereduktionsauflagen in den bayerischen Regelungen für nicht ausreichend begründet hielten. Das Gericht gab ihnen Recht und stellte fest, dass hierfür die ungenauen Vorgaben der bundesweit geltenden Düngeverordnung verantwortlich seien. Deshalb müsse die Verordnung überarbeitet werden, damit die Landesregierungen auf dieser Grundlage wirksame Gebietsausweisungen vornehmen können.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 27.01.2026












