Überarbeitung des Tierschutzgesetzes im Bundestag

Fabian

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Entwurf diese Woche im Bundestag – BUND übergibt Forderungspapier. Anbindehaltung von Rindern weiterhin nicht vollständig beendet Kupierverbot bei Ferkeln nicht in nationales Recht umgesetzt Qualzucht bei Nutztieren ohne jede brauchbare Definition

Novellierung des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz soll novelliert werden, um dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden und verbesserte Bedingungen für Tiere zu schaffen, wie es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien festgelegt wurde. Nach intensiver Vorbereitung wurde im Mai der Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag in der entscheidenden Phase der Gesetzgebung diskutiert. Der BUND hat ein Forderungspapier an die zuständigen Abgeordneten von zwei der drei Koalitionsfraktionen, Anke Hennig (SPD) und Dr. Zoe Mayer (Grüne), überreicht, um signifikante Verbesserungen zugunsten des Tierwohls zu erwirken.

Forderungen des BUND

Olaf Bandt, der Vorsitzende des BUND, erklärte, dass die Menschen kein Fleisch von gequälten Tieren wünschen und das neue Tierschutzgesetz dazu beitragen muss. Er forderte die Tierhaltungsindustrie auf, ihren Widerstand gegen das Tierwohl in den Ställen zu beenden und betonte, dass Tierschutz seit 2002 ein Staatsziel ist und die Gesetzgebung dementsprechend wirksam sein müsse.

Gesetzentwurf mit Lücken

Aus Sicht des BUND enthält der Entwurf bedeutende geplante Änderungen für den Tierschutz, darunter ein generelles Verbot der Anbindehaltung und strengere Regulierungen beim Abschneiden von Körperteilen sowie eine präzisere Definition von Qualzucht, die bisher aufgrund fehlender Klarheit eher theoretischer Natur war. Problematisch bleibt jedoch, dass bestimmte problematische Züchtungen in der Landwirtschaft, wie Rinder, die sich ohne menschliche Hilfe nicht mehr fortpflanzen können, oder Geflügel mit häufigen Brustbeinbrüchen, auch mit der Novellierung nicht adressiert werden. Vor der Verabschiedung ist daher eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig. Auch die dauerhafte Ausnahme bei der Anbindehaltung sollte aus dem Tierschutzgesetz gestrichen werden. Besonders problematisch erscheint der Gesetzentwurf beim Kupieren von Schweineschwänzen: Trotz eines europaweiten Verbots seit über 30 Jahren wird diese Regelung national nicht umgesetzt, stattdessen wird Bürokratie ausgebaut.

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Appell für umfassenden Tierschutz

Bandt betonte, dass ein besserer Schutz von Haustieren wichtig sei, jedoch auch Tiere in der Landwirtschaft geschützt werden müssen. Aufgrund der vielen Ausnahmen im Entwurf würde das Gesetz für sie keinen angemessenen Tierschutz bieten. Er forderte nachdrücklich, dass die Anbindehaltung ohne Ausnahmen spätestens nach zehn Jahren beendet werden müsse.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 24.09.2024