Berlin, 22.10.2025: Trotz erheblicher Kritik von Umweltverbänden hat die Bundesregierung das Vertragsgesetz zum sogenannten Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden verabschiedet. Das Abkommen ermöglicht neue Gasbohrungen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet – auch in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer sowie innerhalb deutscher Meeresschutzgebiete. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) würde Deutschland mit der geplanten Ratifizierung zentrale europarechtliche Vorgaben verletzen und staatliche Souveränität zugunsten eines privaten Energieunternehmens einschränken.
Kritik der Deutschen Umwelthilfe
Der Bundesgeschäftsführer der DUH erklärte, dass das Abkommen aus Sicht der Organisation eindeutig gegen Europarecht verstoße. Deutschland würde sich vertraglich verpflichten, Genehmigungen für Gasförderprojekte nicht zu ändern, wenn niederländische Interessen beeinträchtigt würden – selbst dann, wenn EU-Recht entsprechende Anpassungen zwingend erforderlich mache. Auslaufende Genehmigungen würden automatisch verlängert, ohne dass eine Bewertung der Umwelt- und Klimarisiken erfolge, was nach Einschätzung der DUH europarechtswidrig sei.
Weiter wurde betont, die Bundesregierung gebe damit ihre Entscheidungshoheit ab und mache sich zum Erfüllungsgehilfen eines fossilen Energiekonzerns. Dies geschehe zulasten deutscher Meeresschutzgebiete, des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer und der deutschen Rechtshoheit. Die Organisation fordert daher die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates auf, das Abkommen abzulehnen.
Hintergrund zum Abkommen
- Das Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt die Erschließung grenzüberschreitender Öl- und Gaslagerstätten in der Nordsee. Laut Analyse der DUH verstoße das Abkommen mehrfach gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und beschneide die deutsche Souveränität in Genehmigungs- und Kontrollverfahren. Besonders kritisch sei, dass Änderungen von Genehmigungen untersagt würden, wenn niederländische Interessen beeinträchtigt werden könnten (Art. 4 III). Zudem sollen Genehmigungen automatisch verlängert werden, wenn eine wirtschaftliche oder praktische Weiternutzung möglich erscheine (Art. 11), ohne dass ein Antrag erforderlich sei.
- Nach Ansicht der DUH würden dabei weder ökologische Risiken noch Auswirkungen auf den Klimaschutz ausreichend berücksichtigt, was gegen EU-rechtliche und völkerrechtliche Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz verstoße. Diese Regelung könnte auch eine Verlängerung der Gasbohrungen vor Borkum ermöglichen, deren Genehmigung durch die zuständigen Behörden bisher nur bis 2042 befristet ist.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 22.10.2025












