Die Landesregierung ist bestrebt, die Belastung von Gewässern durch antibiotikaresistente Bakterien zu minimieren. Umweltminister Oliver Krischer hat im Kontext einer neuen Studie zum Thema Antibiotikaresistenzen auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt gemäß des One-Health-Ansatzes zu schützen. Er betonte, dass Antibiotikaresistenzen sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt gefährden und dass ein sorgsamer Umgang mit Antibiotika entlang der gesamten Wirkkette erforderlich ist. Zudem unterstrich er die Bedeutung des Gewässerschutzes als wesentlichen Bestandteil dieser Bemühungen, da Gewässer essenzielle Lebensadern für Natur und Mensch darstellen.
Untersuchung der Gewässerbelastung
Antibiotika, die sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin verwendet werden, können Gewässer belasten und die Ausbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien fördern. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat zur Gewinnung eines Überblicks über die Verbreitung dieser Bakterien ein dreijähriges Projekt durchgeführt. Untersucht wurden Abwässer aus Krankenhäusern und Betrieben der Fleischwirtschaft, Zu- und Abläufe von Kläranlagen sowie Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen.
Bedeutung der Ergebnisse
Elke Reichert, Präsidentin des LANUV, erklärte, dass die Studienergebnisse klar aufzeigen, dass antibiotikaresistente Bakterien in den Gewässern weit verbreitet sind. Sie wies darauf hin, dass aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Medikamente in die Umwelt gelangen. Reichert betonte die Notwendigkeit von Investitionen in weitergehende Klärtechniken, um der Verbreitung gefährlicher Bakterien in den Gewässern entgegenzuwirken und letztlich auch den Menschen besser vor resistenten Keimen zu schützen.
Verbreitung von Resistenzen
Es stellte sich heraus, dass Bakterien mit Resistenzen gegen drei von vier Antibiotikagruppen in den Abwässern aller untersuchten Anlagen präsent waren. In Fließgewässern wurden solche Bakterien ebenfalls sehr häufig gefunden, unabhängig von direkten Abwassereinleitungen. Bakterien mit Resistenzen gegen vier Antibiotikagruppen wurden vor allem in Krankenhausabwässern sowie den aufnehmenden Kläranlagen und Fließgewässern festgestellt. Unter diesen waren auch „High-Risk-Klone“, die leicht übertragbar sind und Krankheiten verursachen können. Das LANUV plant, basierend auf dieser ersten stichprobenartigen Studie, die Untersuchungen auf weitere Messstellen auszudehnen, um ein vollständigeres Bild der Belastungssituation zu erhalten.
Effektive Maßnahmen zur Wasserreinigung
Als wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern haben sich laut LANUV die weitergehende Behandlung des Abwassers durch UV-Bestrahlung, das Durchfließen eines Retentionsbodenfilters oder die Membranfiltration erwiesen. Über die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ stellt das Ministerium bereits heute Fördergelder für Investitionen in die Abwasserreinigung bereit. Krischer betonte erneut, dass der Schutz der Gewässer oberste Priorität für Mensch, Tier und Umwelt hat und dass das Ministerium Investitionen in moderne Abwasserreinigungstechniken unterstützt.
Zukünftige Initiativen und Sensibilisierung
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr plant, basierend auf den Erkenntnissen aus der LANUV-Studie, weitere Untersuchungen durchzuführen. Ein gemeinsames Ziel der Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Landwirtschaft- und Verbraucherschutz ist es, den Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Gewässer zu reduzieren und deren Verbreitung in der Umwelt zu minimieren. Reichert betonte die Wichtigkeit der Sensibilisierung von Ärzteschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika und des sorgsamen Umgangs mit diesen Substanzen im privaten Bereich. Sie erklärte, dass Reste von Antibiotika weder in die Toilette noch in das Waschbecken gehören, sondern in den Restmüll entsorgt werden sollten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 20.09.2024