Seit Jahren fungiert die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), wenn Konflikte mit Verkehrsunternehmen nicht eigenständig gelöst werden können. Fälle wie unberechtigte Beschuldigungen des Schwarzfahrens oder Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Fahrtausfällen gehören zu den häufigen Anliegen. Die Schlichtungsstelle, die vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird, bietet hierbei Unterstützung. Dienstag, dem 21. Januar 2025, überreichte Verkehrsminister Oliver Krischer in Düsseldorf einen Förderbescheid über rund 2,5 Millionen Euro an Melanie Schliebener, die Leiterin der Einrichtung.
Bedeutung der Schlichtungsstelle und Anerkennung ihrer Arbeit
Verkehrsminister Oliver Krischer betonte die wichtige Rolle der Schlichtungsstelle: Er erklärte, sie sei ein essenzieller Anlaufpunkt für Fahrgäste bei Streitfällen. Die Arbeit des Teams sei oft anspruchsvoll, mit dem Ziel, alle Beteiligten zufriedenstellend zu einer Lösung zu führen.
Langfristige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen
Das Land unterstützt die Schlichtungsstelle finanziell seit 2007. Ursprünglich waren die Förderzeiträume auf jeweils drei Jahre begrenzt, 2021 wurden sie auf vier Jahre verlängert, nun beträgt die Laufzeit sechs Jahre. Diese Änderung ermöglicht eine verbesserte langfristige Planung der Einrichtung. Nordrhein-Westfalen gehört neben Bremen und Niedersachsen zu den bundesweit drei Ländern mit einer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannten neutralen Schlichtungsstelle für den ÖPNV. Zusätzlich erhielt die Stelle im Juli 2010 eine Notifizierung durch die Europäische Kommission.
Erfolge und Zukunftsperspektiven
Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle, berichtete, dass im vergangenen Jahr mehr als 3500 Fahrgäste erfolgreich unterstützt und Lösungen für ihre Anliegen gefunden wurden. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass die wichtige Arbeit der Schlichtungsstelle in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann.
Breites Spektrum an Beschwerden
Für Fahrgäste sind die Verfahren der Schlichtungsstelle kostenlos. Beschwerden können sich auf eine Vielzahl von Themen beziehen, darunter das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verkehrsunternehmen, Tarifregelungen, mangelnde Informationen zu Verspätungen, sowie den Zustand von Fahrzeugen und Haltestellen. Die Schlichtungsstelle bietet somit eine zentrale und niedrigschwellige Möglichkeit, Probleme im ÖPNV zu klären.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 21.01.2025