In Nordrhein-Westfalen wurde 2023 mit rund 33,6 Millionen Euro eine Rekordsumme für den Vertragsnaturschutz bereitgestellt. Landwirtschaftliche Betriebe nutzten diese Förderung des Landes so intensiv wie nie zuvor. Auf rund 43.000 Hektar – 4.000 Hektar mehr als 2022 – wurden Schutzmaßnahmen gefördert. Die Mittel kommen von der Europäischen Union und dem Land Nordrhein-Westfalen und unterstützen eine extensive Bewirtschaftung von Äckern und Grünland sowie die Pflege von Streuobstbeständen und Hecken. Umweltminister Oliver Krischer erklärte, dass extensiv genutzte Kulturlandschaften eine wichtige Rolle als Rückzugsräume für bedrohte Arten spielen. Durch den Vertragsnaturschutz werde gemeinsam mit der Landwirtschaft dazu beigetragen, Lebensräume zu bewahren, die durch technischen Fortschritt und den Strukturwandel im ländlichen Raum zunehmend verloren gingen. Er zeigte sich erfreut, dass die Landwirtinnen und Landwirte die Angebote verstärkt nutzen, da dies der Artenvielfalt zugutekommt.
Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten
Von den Förderprogrammen profitieren zahlreiche bedrohte Arten wie Kiebitze, Rotmilane, Rebhühner und Feldhasen. Extensiv genutzte Ackerflächen, ungenutzte Brachflächen sowie Maßnahmen wie Ernteverzicht und Stoppelbrachen stärken unter anderem die Feldhamsterpopulationen. Zudem wird die Schaffung von Blühstreifen und Ackerrändern gefördert, die Insekten und Vögeln als Nahrung und Lebensraum dienen. Auf Grünlandflächen ohne Düngung und Pestizide entstehen artenreiche Wildwiesen, die Insekten ein vielfältiges Nahrungsangebot bieten. Späte Mahdtermine sichern den Lebensraum von Wiesenvögeln wie Braunkehlchen und Feldlerche.
Auch Biotope wie Orchideenvorkommen und Streuobstbestände profitieren. Streuobstwiesen bieten idealen Lebensraum für den Steinkauz. Insgesamt umfasst die Förderfläche 8.270 Hektar Ackerextensivierungen, 34.450 Hektar Grünland sowie 960 Hektar Streuobstbestände und Hecken.
Fortschritte und Herausforderungen im Naturschutz
Neben Schutzgebieten ist der Vertragsnaturschutz ein zentraler Bestandteil zur Bewahrung des Naturerbes in Nordrhein-Westfalen. Die Auszahlungen für Vertragsnaturschutzmaßnahmen stiegen kontinuierlich: von 23,8 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 29,1 Millionen Euro im Jahr 2023. Für 2024 wurden Förderungen in Höhe von 33,6 Millionen Euro beantragt. Unterstützung bei der Umsetzung bieten Biologische Stationen, die Unteren Naturschutzbehörden und die Landwirtschaftskammer.
Oliver Krischer betonte, dass der weltweite Artenrückgang eine der zentralen ökologischen Krisen unserer Zeit sei. Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sind rund 44,4 Prozent der Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Auch wenn eine leichte Verbesserung gegenüber 2011 festzustellen sei, bestehe weiterhin Handlungsbedarf. Aktiver Naturschutz zeige jedoch Wirkung: Wiederansiedlungen von ehemals ausgestorbenen Tierarten wie Uhu, Lachs, Biber und Wanderfalke seien erfolgreich verlaufen. Auch der Weißstorch konnte sich dank verbesserter Lebensräume erholen, mit 784 Brutpaaren und 1.491 ausgeflogenen Jungvögeln im Jahr 2023.
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket aufgelegt. Dieses umfasst die Verdopplung der Landesmittel für den Naturschutz, die Erweiterung des Netzes von Vogelschutzgebieten sowie die Entwicklung eines zweiten Nationalparks. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie.
Umweltschecks: Neues Angebot für Privatpersonen
Das Umweltministerium hat mit den Umweltschecks ein neues Förderangebot geschaffen, das sich auch an Privatpersonen richtet. Unterstützt werden beispielsweise die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Bis zu 1.000 Umweltschecks im Wert von je 2.000 Euro stehen bereit. Förderfähige Maßnahmen können auf Schulhöfen, Vereinsgrundstücken oder öffentlichen Flächen umgesetzt werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, jedoch muss die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 20.11.2024