Pestizideinsatz bedroht Mosel-Apollofalter: DUH reicht Eilantrag ein

Fabian

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Seit dem Vortag finden im Unteren Moseltal erste Hubschrauberspritzungen mit Pestiziden in den Lebensräumen des stark vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters statt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz, zuständig für Sondergenehmigungen dieser Art, informierte darüber auf ihrer Internetseite. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) legte daraufhin umgehend Widerspruch ein und stellte einen Eilantrag sowohl bei der ADD als auch beim Verwaltungsgericht Koblenz. Ziel ist es, die aus Sicht der DUH rechtswidrige Ausbringung der Pestizide sofort zu stoppen. Die Organisation hält den Einsatz von Hubschraubern zur Besprühung von Steillagenweinbergen für eine der Hauptursachen des drastischen Rückgangs der Falterpopulation und für nicht vereinbar mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben. Das Verwaltungsgericht kündigte an, noch am selben Tag per Zwischenverfügung über einen möglichen Stopp der Maßnahmen zu entscheiden.

Kritik der Umwelthilfe

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, der Mosel-Apollofalter gehöre zu den seltensten Tagfalterarten Europas und sei nur noch an wenigen Stellen im Unteren Moseltal anzutreffen. Gerade vor dem Beginn seiner Flugzeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni könne der Einsatz von giftigen Pestiziden per Hubschrauber gravierende Auswirkungen auf die Art haben. Resch äußerte Unverständnis darüber, dass die Behörde diese besonders umweltschädliche Form der Pestizidausbringung nicht nur ohne Vorankündigung, sondern auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens genehmigt habe. Die DUH wolle mit dem Eilantrag die Behörden in Rheinland-Pfalz dazu bewegen, geltendes Recht einzuhalten. Zudem betonte Resch, dass der Mosel-Apollofalter unter dem höchsten europäischen Schutzstatus für bedrohte Tierarten stehe und die Genehmigung der Spritzflüge in klarem Widerspruch zu Erkenntnissen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) stehe.

Laufende Verfahren und rechtlicher Rahmen

Die DUH führt derzeit gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen eine Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Ausbringung von Pestiziden per Luftfahrzeug vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Diese bezieht sich auf die Maßnahmen im Jahr 2024. Das nun eingeleitete Eilverfahren betrifft die aktuelle Anwendungssaison 2025.

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Umstrittene Ausnahmegenehmigungen

Seit 2011 ist der Einsatz von Pestiziden aus der Luft – sei es per Hubschrauber oder Drohne – aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken grundsätzlich verboten. Ausnahmen dürfen nur von den Landesbehörden unter engen Voraussetzungen genehmigt werden. Darüber hinaus müssen die eingesetzten Mittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit speziell für diesen Zweck zugelassen sein. Das Land Rheinland-Pfalz genehmigt jedoch regelmäßig den Einsatz solcher Mittel für den Weinbau in Steillagen der Moselregion. Zwischen Mai und Ende August kommen dabei wiederholt verschiedene Fungizide zum Einsatz, darunter auch Wirkstoffe aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Diese sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ gelten als besonders langlebig in der Umwelt und stellen ein Risiko unter anderem für die Artenvielfalt dar. Trotz gegenteiliger Stellungnahmen des Umweltbundesamtes wurde in der Vergangenheit die Luftbesprühung ohne entsprechende Abstandsregelungen erlaubt. Maßnahmen zur Reduktion des Pestizideinsatzes und zum Schutz des Mosel-Apollofalters wurden bisher von den verantwortlichen Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht ausreichend umgesetzt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 06.05.2025