NABU kritisiert Verzögerung beim EU-Renaturierungsgesetz

Fabian

© ludariimago / stock.adobe.com

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zeigt sich irritiert über die Ankündigung des Bundesumweltministeriums (BMUKN), bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung für die Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne (NRP) zu beantragen. Obwohl der finale Plan erst im Jahr 2027 fällig sei, gebe es laut NABU ausreichend Zeit, die notwendigen Schritte mit politischer Entschlossenheit und Willen anzugehen. Die Bitte um eine Verlängerung sende ein fatales Signal hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der die Bundesregierung das Thema Natur- und Artenschutz verfolge.

Frühe Fristverlängerung als falsches Zeichen

Stephan Piskol, Senior-Referent für Biodiversitätspolitik beim NABU, erklärte, ein Fristverlängerungsantrag ein ganzes Jahr vor Ablauf der eigentlichen Frist sende das falsche Signal – sowohl an die Bundesländer und andere EU-Mitgliedstaaten als auch an die Bevölkerung. Diese mache sich mit Recht Sorgen um den Verlust natürlicher Lebensräume, das Insektensterben sowie die fortschreitende Zerstörung von Mooren und Auen. Laut Piskol sollte das Bundesumweltministerium die Verantwortung nicht an Brüssel weitergeben, sondern gemeinsam mit den Bundesländern den notwendigen politischen Willen und Einsatz zeigen, um dieser Generationenaufgabe gerecht zu werden.

Fokus auf Umsetzung statt Planung

Piskol betonte weiter, dass Wiederherstellung nicht auf dem Papier, sondern in der realen Landschaft stattfinden müsse. Der Handlungsbedarf bestehe bereits seit Langem und sei nicht erst durch die neue EU-Verordnung entstanden. Deshalb sei es nicht zielführend, weitere Zeit mit der Planung eines Plans zu verlieren. Vielmehr sei eine stärkere Konzentration auf die parallele Umsetzung erforderlich. Der NABU fordert daher Sofortmaßnahmen wie eine Erhöhung der Naturschutzfinanzierung und den Ausbau des Biotopverbundes. Auch wenn die Umsetzung eine große Herausforderung darstelle, verweist Piskol auf andere EU-Vorgaben, die trotz schwieriger Bedingungen erfolgreich realisiert wurden. Für Zögern gebe es daher keinen legitimen Grund.

Auch interessant:  Bundesregierung muss nach OVwG-Urteil Klimaschutzprogramme nachbessern

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) vom 16.06.2025