Luftqualität 2024: Alle Grenzwerte erstmals eingehalten

Fabian

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Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zeigen Wirkung: 2024 ist das erste Jahr, in dem alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie in Deutschland eingehalten wurden. Besonders bei Feinstaub ist dies bereits das siebte Jahr in Folge der Fall. Auch für Stickstoffdioxid (NO2) wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) erstmals an allen Messstationen unterschritten. Diese Erkenntnisse stammen aus der vorläufigen Auswertung der Messdaten von rund 600 Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) (Stand: 03.02.2025).

Erfolge und Einflussfaktoren

Laut Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), setzt sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Er betonte, dass die Einhaltung der Grenzwerte kein Selbstläufer sei, sondern das Resultat gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf EU-, Bundes-, Länder- und Kommunalebene. Wichtige Fortschritte seien insbesondere durch verbesserte Abgasnachbehandlung, wie Partikelfilter und strengere Abgasnormen, erzielt worden. Zudem hätten Maßnahmen wie die Elektrifizierung des öffentlichen Nahverkehrs, die Optimierung des Verkehrsflusses und Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Luftverbesserung beigetragen.

Notwendigkeit weiterer Maßnahmen

Trotz der erfreulichen Entwicklung besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die geltenden Grenzwerte sind über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur gesundheitlichen Wirkung von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt deutlich strengere Richtwerte, um die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen.

Neue Grenzwerte ab 2030

Im Dezember 2024 trat eine überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft, die ab 2030 verschärfte Grenz- und Zielwerte vorschreibt. So wird der NO2-Grenzwert von derzeit 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt, während der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ reduziert wird.

Messner erklärte, dass sich die neuen EU-Grenzwerte zwar nur schrittweise den strengeren WHO-Empfehlungen annähern, jedoch jede Verbesserung der Luftqualität das Gesundheitsrisiko der Bevölkerung verringere. Laut EU-Kommission könnten die strengeren Grenzwerte die Krankheitslast in Europa bis 2030 deutlich reduzieren.

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Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Grenzwerte Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 soll die Luftverschmutzung so weit reduziert werden, dass sie nicht mehr als schädlich für Mensch und Umwelt gilt.

Fortschritte und Herausforderungen

Ein Vergleich der endgültigen Luftmessdaten von 2023 mit den ab 2030 geltenden Grenzwerten zeigt, dass noch Verbesserungen notwendig sind. Laut UBA-Analyse überschreiten derzeit etwa 44 Prozent der NO2-Messstationen den zukünftigen Grenzwert von 20 µg/m³ im Jahresmittel. Beim Feinstaub PM2,5 betrifft dies etwa 4 Prozent der Messstationen. Dennoch sei bis 2030 mit weiteren Fortschritten zu rechnen, insbesondere durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte. Das UBA geht davon aus, dass nahezu alle Grenzwerte ab 2030 eingehalten werden können, mit Ausnahme von PM2,5 und NO2, wo vereinzelt Überschreitungen auftreten könnten. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland wird voraussichtlich bis 2035 erreicht, also noch vor Ablauf der maximal möglichen Fristverlängerung bis 2040.

Die neue Luftqualitätsrichtlinie

Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie, die am 10. Dezember 2024 in Kraft trat, bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich. Neben strengeren Grenzwerten bleibt das Konzept der Reduktion der durchschnittlichen Belastung (average exposure indicator, AEI) für Feinstaub (PM2,5) bestehen und wird nun auch auf Stickstoffdioxid (NO2) ausgeweitet. Ziel ist es, die Belastung in festgelegten Schritten zu senken, bis an städtischen Hintergrundstationen die WHO-Empfehlungen erreicht werden. Diese liegen für PM2,5 bei 5 µg/m³ und für NO2 bei 10 µg/m³ im Jahresmittel.

Eine weitere Neuerung ist die Pflicht zur Messung ultrafeiner Partikel (UFP) an Standorten mit voraussichtlich hohen Konzentrationen, beispielsweise in der Nähe von Flughäfen, Häfen, Straßen oder Industrieanlagen. Zudem wird ein neuer Typ von „Großmessstationen“ eingeführt, an denen künftig auch Schadstoffe erfasst werden sollen, die bislang nicht reguliert sind, aber zunehmend besorgniserregend erscheinen – darunter Ruß, Ammoniak und das oxidative Potenzial von Partikeln.

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Ein besonderer Fokus liegt auf der zeitnahen und transparenten Information der Öffentlichkeit. Der Schutz vulnerabler Gruppen wird durch die Einführung eines nationalen Luftqualitätsindex (LQI) weiter gestärkt. Das Umweltbundesamt nutzt bereits einen LQI in seiner App „Luftqualität“, die vor schlechter Luft warnt und gesundheitliche Empfehlungen gibt. Im Laufe des Jahres 2025 soll eine überarbeitete Version des LQI veröffentlicht werden, die stärker an den WHO-Empfehlungen ausgerichtet ist.

Genauigkeit der Messdaten

Die aktuelle Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten des Jahres 2024 aus den Luftmessnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand: 03.02.2025). Aufgrund umfangreicher Qualitätssicherungen werden die endgültigen Daten erst Mitte 2025 veröffentlicht. Dennoch lassen die bisher vorliegenden Daten bereits eine verlässliche Einschätzung der Luftqualität im Jahr 2024 zu.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 20.02.2025