In Berlin befasst sich der Bundestag heute mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III für Windenergie an Land. Kernpunkt des Entwurfs ist, dass in sogenannten Beschleunigungsgebieten künftig Umweltprüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen entfallen sollen.
NABU warnt vor Rückschritt bei Umweltstandards
Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben. Er erklärte, dass die Bundesregierung offenbar dem Prinzip „Schnelligkeit vor Qualität“ folge. Durch den Druck der abgelaufenen Frist der EU-Richtlinie sei ein Gesetz entstanden, das inhaltlich nicht überzeugend sei.
Laut Krüger würden Beteiligungsrechte und Umweltprüfungen teilweise hinter europäische und internationale Standards zurückfallen. Zudem würden kleinteilige Ausnahmeregelungen die übergeordnete Planung schwächen. Die Behörden würden durch zusätzliche Prüfschritte und knappe Übergangsfristen zusätzlich belastet.
Kritik an der Auswahl der Beschleunigungsgebiete
Krüger merkte außerdem an, dass die Auswahlkriterien für die Beschleunigungsgebiete nicht gewährleisteten, dass Windenergieanlagen bevorzugt auf naturverträglichen Flächen errichtet werden. Dies gefährde die Ziele des Naturschutzes.
Forderung nach besserer Planung und Einbindung
Aus Sicht des NABU sei ein anderer Weg notwendig: Für einen zügigen, naturverträglichen und gleichzeitig weniger bürokratischen Ausbau der Windenergie brauche es insbesondere eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben sowie die gezielte Beseitigung der eigentlichen Engpässe. Als zentrale Herausforderungen benannte Krüger den Personalmangel in den Behörden und die unzureichende Verfügbarkeit von Umweltdaten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU e.V. vom 10.07.2025












