Der Expertenrat für Klimafragen hat seinen Prüfbericht zu den deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 sowie zu den Projektionsdaten für 2025 vorgelegt. Demnach bleiben die Klimaziele bis 2030 über alle Sektoren hinweg trotz bestehender Unsicherheiten grundsätzlich erreichbar. Allerdings wird erwartet, dass Deutschland die Anforderungen der Europäischen Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) im gleichen Zeitraum deutlich verfehlen wird. Im Unterschied zum nationalen Klimaschutzgesetz erlaubt die ESR keine sektorübergreifende Kompensation von Defiziten. Besonders in den Bereichen Verkehr und Gebäude sei eine beschleunigte Transformation notwendig. Auch im Hinblick auf die langfristigen Ziele für 2040 und darüber hinaus befinde sich Deutschland bislang nicht auf dem notwendigen Pfad. Grundlage des Gutachtens bilden die im März 2025 veröffentlichten Projektionsdaten des Umweltbundesamts, die vom Expertenrat anschließend geprüft wurden.
Bundesregierung plant ambitioniertes Klimaschutzprogramm
Bundesumweltminister Carsten Schneider ließ verlauten, dass die Bundesregierung fest zu den nationalen und europäischen Klimazielen sowie zur Klimaneutralität bis 2045 stehe. Er betonte, dass die politischen Entscheidungen der letzten Jahre insgesamt eine vielversprechende Grundlage geschaffen hätten. Künftig müssten insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landnutzung klimafreundliche Technologien gezielt gefördert werden. Aus diesem Grund kündigte er ein neues, ambitioniertes Klimaschutzprogramm der Bundesregierung an. Je früher die politischen Weichen in Richtung Klimaneutralität gestellt würden, desto planbarer, verlässlicher und kostengünstiger könne das Ziel erreicht werden. Außerdem sollen die Mittel des Sondervermögens für Klimaschutz und Infrastruktur zielgerichtet eingesetzt werden.
Zentrale Empfehlungen des Expertenrats
Das Gutachten des Expertenrats für Klimafragen liefert laut Bundesregierung wichtige Impulse für das Klimaschutzprogramm 2025. Dieses werde nach § 9 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes innerhalb der ersten zwölf Monate der neuen Legislaturperiode beschlossen. Ein zentrales Ziel sei es, die bestehende Zielverfehlung im Rahmen der EU-ESR deutlich zu reduzieren und einen klaren Kurs zur Einhaltung der langfristigen Klimaziele 2040 und 2045 einzuschlagen.
Handlungsbedarf bei Verkehr, Gebäuden und Landnutzung
Dringender Handlungsbedarf bestehe vor allem in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landnutzung. Durch politische Entscheidungen der letzten Jahre zeichne sich bereits ein positiver Trend beim Markthochlauf klimafreundlicher Schlüsseltechnologien ab, der jedoch deutlich verstärkt werden müsse – insbesondere im Hinblick auf den 2027 beginnenden Emissionshandel (EU-ETS-2) für diese Bereiche. Eine zügige Emissionsminderung in diesen Bereichen könne die Energie- und Sozialkosten in Deutschland und auf EU-Ebene spürbar senken.
Natürlicher Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit
Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ müsse verstetigt und ambitionierter ausgestaltet werden, um auch im Bereich Landnutzung wieder auf Zielkurs zu kommen. Darüber hinaus sei eine sozial gerechte Ausgestaltung von Förderprogrammen entscheidend. Nur so könne ein breit akzeptierter gesellschaftlicher Klimaschutz gelingen, der die Bürgerinnen und Bürger zuverlässig bei ihren individuellen Klimaschutzbemühungen unterstützt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 15.05.2025