Die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank verstößt gegen geltendes Recht und verschärft die Biodiversitätskrise. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat deshalb Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Anfang des Jahres hatte der BUND bereits Widerspruch gegen die Genehmigung der Grundschleppnetz-Fischerei in der Doggerbank eingelegt, der jedoch nach neun Monaten zurückgewiesen wurde.
Zerstörung der Doggerbank und mangelnder Meeresschutz
Das Meeresschutzgebiet Doggerbank, bekannt als ökologisches Herz der Nordsee, wird durch Grundschleppnetz-Fischerei bedroht. Diese Praxis zerstört die geschützte Sandbank und gefährdet die einzigartige Artenvielfalt. Der BUND kritisierte, dass effektiver Meeresschutz unter solchen Bedingungen nicht möglich sei. Meeresschutzgebiete seien unverzichtbar, um das Artensterben in den Ozeanen zu stoppen.
Internationale Ziele und deutsches Versäumnis
Die Weltnaturkonferenz in Montreal 2022 setzte das Ziel, 30 Prozent der globalen Meeresfläche bis 2030 wirksam zu schützen. Deutschland kommt dieser Verpflichtung bislang nicht nach. In den letzten Jahren hat die Grundschleppnetz-Fischerei bereits die Hälfte der deutschen Schutzgebiete zerstört. Seit Beginn der Industrialisierung habe die biologische Vielfalt in Nord- und Ostsee dramatisch abgenommen, warnte der BUND.
Kritik an unzureichender Prüfung und europäischem Vorbild
Laut Dr. Anna von Rebay von der Kanzlei Ocean Vision Legal sei die jährliche Genehmigung der Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank klar rechtswidrig. Sie erklärte, dass die Verträglichkeitsprüfung industrieller Projekte und Pläne mit den Zielen der Schutzgebiete ein zentrales Element des europäischen Naturschutzrechts sei. Deutschland verweigere jedoch eine solche Prüfung für die Fischerei. Mit der Klage wolle man nicht nur den deutschen, sondern auch den europäischen Naturschutz stärken und anderen Mitgliedstaaten eine Vorlage liefern.
Forderung nach einem Vorbildwechsel
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt verwies darauf, dass Deutschland dem Beispiel anderer Länder folgen könne. Griechenland und Spanien hätten bereits angekündigt, Grundschleppnetz-Fischerei vollständig aus ihren Meeresschutzgebieten zu verbannen. Auch in Spanien und Frankreich seien Klagen von Umweltverbänden eingereicht worden, die den Schutz der Meere rechtlich durchsetzen wollen. Deutschland müsse sich dieser Bewegung anschließen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND vom 18.11.2024