Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pestiziden mittels Hubschrauber und Drohne in Rheinland-Pfalz eingereicht. Ziel ist der Schutz des streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Die Kläger argumentieren, dass die Population des weltweit nur im unteren Moseltal vorkommenden Schmetterlings drastisch sinkt, während andere Apollofalter-Unterarten in Regionen ohne Weinbau und ohne Luftsprühung stabil bleiben. Sie führen den Rückgang dieser Schmetterlingsart sowie anderer Insekten auf die Pestizidausbringung durch Luftfahrzeuge zurück und fordern daher ein Ende dieser Methode ohne Ausnahmen.
Artenvielfalt in Gefahr: Kritik an Hubschrauberspritzungen
Bundesweit setzt sich die DUH ebenfalls gegen den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Pestizidausbringung ein. Hierzu hat sie bei der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Aufhebung der Genehmigung für das Pestizidmittel AMPEXIO beantragt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die wiederholte Ausnahmegenehmigung in Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen Umweltschutzvorgaben darstelle. Er kritisierte, dass die Behörden trotz der Gefahr der Ausrottung einer streng geschützten Art weiterhin diese umstrittene Praxis genehmigen. Resch wies darauf hin, dass die Missachtung der Empfehlungen des Umweltbundesamts eine alarmierende Gleichgültigkeit gegenüber den langfristigen Folgen für die Artenvielfalt zeige. Er forderte ein sofortiges Ende der Ausnahmegenehmigungen und die konsequente Umsetzung des geltenden Verbots.
Schutz des Mosel-Apollofalters: Ein Appell an Politik und Behörden
Tim Laußmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen, äußerte sich besorgt über den Rückgang des Mosel-Apollofalters. Er bezeichnete die Fortsetzung der Hubschrauberspritzungen als Ausdruck eines behördlichen Versagens im Umweltschutz. Laut Laußmann sei die Entscheidung zugunsten des konventionellen Weinbaus und gegen die Natur rein politischer Natur. Gleichzeitig betonte er die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Steillagen-Weinbaus an der Mosel, forderte jedoch eine Umsetzung, die im Einklang mit der Naturschutzgesetzgebung steht.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (Duh) vom 13.01.2025