Hochwasserschutz bleibt unzureichend

Fabian

Hochwasserschutz: KI-Symbolbild
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  • Der BUND sieht deutlichen Handlungsbedarf beim Hochwasserschutz.
  • Die Klimakrise begünstigt häufigere Starkregen- und Hochwasserereignisse.
  • Notwendig sind ein ökologischer Hochwasserschutz und eine bessere Aufklärung der Bevölkerung.

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal ist der Schutz vor Starkregen und Hochwasser aus Sicht vieler Menschen in Deutschland weiterhin unzureichend. Das zeigt eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebene Umfrage des Instituts Civey. Demnach fühlen sich 44,5 Prozent der Befragten an ihrem Wohnort nicht ausreichend geschützt. Lediglich 35,7 Prozent halten Bund, Länder und Kommunen für ausreichend auf Hochwasser vorbereitet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Hochwasserschutz aus Sicht der Bevölkerung vielerorts noch nicht den Stellenwert besitzt, der angesichts zunehmender Wetterextreme erforderlich wäre.

Weckruf an die Politik

Verena Graichen, BUND-Geschäftsführerin Politik, erklärte, die breite Unzufriedenheit mit dem Stand des Hochwasserschutzes sei vor dem Hintergrund des Jahrestags der Ahrtal-Katastrophe ein Weckruf an die Politik. Bund, Länder und Kommunen müssten den Schutz vor Starkregen und Hochwasser endlich ernst nehmen und vorausschauend planen. Erforderlich seien kluge Entscheidungen zugunsten eines ökologischen Hochwasserschutzes. Durch naturbasierte Lösungen könne ein großer Teil des Wassers bereits in den Einzugsgebieten zurückgehalten werden. Gleichzeitig erhielten Flüsse ausreichend Raum, um über die Ufer zu treten, ohne größere Schäden anzurichten.

Nur gut ein Drittel sieht den Wohnort ausreichend vorbereitet

Die Umfrage zeigt teilweise deutliche regionale Unterschiede. In Bayern fühlen sich 43,8 Prozent der Befragten an ihrem Wohnort geschützt. In Baden-Württemberg halten sich die ablehnenden Antworten mit 40,5 Prozent und die zustimmenden Antworten mit 39,2 Prozent nahezu die Waage. Ein möglicher Grund dafür könnte die weiterhin präsente Erinnerung an das außergewöhnliche Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Süddeutschland sein. Auch die vergleichsweise hohen Investitionen beider Länder in den Hochwasserschutz könnten eine Rolle spielen. Darüber hinaus steht den Kommunen in beiden Bundesländern ein umfassendes Beratungsangebot zum Hochwasserschutz zur Verfügung.

Große Zweifel in zahlreichen Bundesländern

In den übrigen Bundesländern überwiegen hingegen die Zweifel am Schutz vor Starkregen und Hochwasser. In Nordrhein-Westfalen fühlen sich mehr Menschen nicht geschützt als geschützt. Dort bewerten 47,4 Prozent der Befragten den Hochwasserschutz als eher unzureichend.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Brandenburg. Dort gehen 47,5 Prozent der Befragten nicht davon aus, dass ihr Bundesland gut auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet ist. In Rheinland-Pfalz sind lediglich 34,7 Prozent der Auffassung, dass Bund, Land und Kommune an ihrem Wohnort ausreichend auf entsprechende Ereignisse vorbereitet seien.

Klimakrise erhöht das Starkregenrisiko

Graichen führte aus, die Klimakrise erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen. Die zunehmende Erwärmung der Meere könne Wetterlagen verursachen, durch die über einen längeren Zeitraum große Feuchtigkeitsmengen nach Mitteleuropa gelangten. Dadurch könnten extreme Hochwasser ausgelöst werden.

Gerade wenn bestehende technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stießen, müssten die Kommunen besser auf Extremereignisse vorbereitet werden. Zugleich sei es notwendig, die Bürger*innen umfassender über Hochwasserrisiken und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu informieren.

BUND fordert entschlossenes politisches Handeln

Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge liegen in Deutschland in erster Linie in der Verantwortung der Länder und Gemeinden. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Maßnahmen vor allem finanziell. Nach Auffassung des BUND sind jedoch zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

Ökologische Maßnahmen müssen Vorrang haben

In einzelnen Fällen könne ein technischer Hochwasserschutz durch Rückhaltebecken oder Schutzwände innerhalb von Ortschaften sinnvoll sein. Für einen effektiven und langfristig wirksamen Schutz müsse der Schwerpunkt jedoch auf ökologischen Maßnahmen liegen, die extreme Hochwasser möglichst verhindern oder abmildern. Das bevorzugte Ziel müsse stets darin bestehen, Wasser frühzeitig in der Landschaft zurückzuhalten.

EU-Verordnung für mehr Wasserrückhalt nutzen

Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur müsse als Instrument für einen verbesserten Wasserrückhalt genutzt werden. Sie biete sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen Möglichkeiten, die Bewirtschaftung der Wassermengen zu unterstützen. Mithilfe naturbasierter Lösungen könne zugleich die Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren und Hochwasser erhöht werden.

Bevölkerung umfassend über Risiken aufklären

Die Bevölkerung müsse breit über Hochwasserrisiken informiert werden. Bund und Länder seien gefordert, die Kommunen bei der Vorsorge und beim Schutz vor Hochwasser zu unterstützen. Gleichzeitig müsse kontrolliert werden, ob vor Ort ein angemessenes Risikomanagement umgesetzt werde.

Methodik der Umfrage

Civey befragte im Auftrag des BUND vom 15. bis zum 18. Juni 2026 online insgesamt 10.000 Bundesbürger*innen ab 18 Jahren. Unter Berücksichtigung eines statistischen Fehlers von 2,5 Prozentpunkten sind die Gesamtergebnisse repräsentativ für die deutsche Bevölkerung.

Die Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer, Regierungsbezirke und Landkreise beruhen auf einer modellbasierten statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler beträgt auf Ebene der Bundesländer 3,5 Prozentpunkte und auf Ebene der Landkreise 6,1 Prozentpunkte.

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz

Grundsätzlich ist der Hochwasserschutz weitgehend Aufgabe der Bundesländer und Kommunen. Der Bund setzt jedoch mit dem Wasserhaushaltsgesetz bestimmte Rahmenbedingungen. Das Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Auch Bürger*innen tragen Verantwortung

Neben den Ländern und Kommunen nennt das Wasserhaushaltsgesetz auch die Bürger*innen als dritte Verantwortungssäule. Nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein könnte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Zumutbaren dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Dazu gehört insbesondere, die Nutzung von Grundstücken an mögliche nachteilige Folgen eines Hochwassers für Menschen, Umwelt und Sachwerte anzupassen. Auf diese Weise sollen Schäden möglichst vermieden oder zumindest reduziert werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUNDs vom 09. Juli 2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.