Soziale Einrichtungen und ihre Träger können im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesumweltministeriums (BMUKN) erneut Fördermittel beantragen. Unterstützt wird die Umsetzung modellhafter Maßnahmen, mit denen sich Einrichtungen an die Folgen des Klimawandels anpassen können. Anträge sind vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 möglich.
- Der aktuelle Förderaufruf richtet sich gezielt an Einrichtungen, die bereits im Rahmen der AnpaSo-Förderung ein Klimaanpassungskonzept erstellt oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung durchgeführt haben. Damit wird die bisherige Förderung fortgeführt. Auch in den kommenden Jahren soll das Programm bestehen bleiben, ab 2027 auf Grundlage einer überarbeiteten Förderrichtlinie.
- Mit AnpaSo unterstützt das BMUKN Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen sein können. Dazu gehören unter anderem Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Schutz besonders gefährdeter Menschen
Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte, der Sommer habe eindrücklich gezeigt, dass sowohl die Eindämmung des Klimawandels als auch die Vorbereitung auf dessen Folgen notwendig seien. Mit Blick auf künftige Hitzesommer müsse deshalb frühzeitig gehandelt werden.
Insbesondere Seniorinnen und Senioren, Kinder sowie Menschen mit Behinderungen seien gesundheitlich häufig besonders gefährdet. Mit der Förderung wolle das Bundesumweltministerium soziale Einrichtungen gezielt dabei unterstützen, die von ihnen betreuten Menschen besser vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
Förderung für Kommunen und soziale Träger
Die BMUKN-Förderrichtlinie AnpaSo richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Mit dem neuen Förderaufruf unterstützt das Bundesumweltministerium die Umsetzung konzeptbasierter und vorbildhafter investiver Maßnahmen.
Voraussetzung für eine Förderung im aktuellen Antragsfenster ist, dass die jeweilige soziale Einrichtung bereits in einem der bisherigen AnpaSo-Förderfenster der Jahre 2020, 2023 oder 2024 eine Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten hat. Auf diese Weise sollen Verbesserungen mit den verfügbaren Mitteln möglichst schnell umgesetzt werden.
Naturbasierte Maßnahmen mit Mehrfachnutzen
Besonders gefördert werden Maßnahmen zur Klimaanpassung, die mehrere positive Effekte miteinander verbinden. Dazu zählen beispielsweise Beiträge zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität, die Speicherung von Regenwasser, eine Verbesserung der Luftqualität oder zusätzlicher Lärmschutz.
Zu diesen sogenannten naturbasierten Maßnahmen gehören unter anderem Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen. Sie leisten sowohl einen Beitrag zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Projekte zudem andere Einrichtungen zur Nachahmung anregen.
Antragstellung bis Ende November
Antragsberechtigte Trägerinnen und Träger sozialer Einrichtungen können ihre Förderanträge vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) einreichen.
Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung, Antragstellung und zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht. Zusätzlich bietet die ZUG am 6. Oktober 2026 und am 5. November 2026 digitale Informationsveranstaltungen zum Förderaufruf an. Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung sind ebenfalls über die Webseite der ZUG erhältlich.
Fortsetzung der Förderung ab 2027
Die Förderung soll auch über den aktuellen Förderaufruf hinaus fortgesetzt werden. Vorgesehen sind eine überarbeitete Förderrichtlinie und ein neuer Haushaltstitel.
Sofern der Bundestag dem Regierungsentwurf zustimmt, sollen 2027 im Klima- und Transformationsfonds insgesamt mindestens 40 Millionen Euro für AnpaSo sowie für „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) zur Verfügung stehen. Dies entspräche einer leichten Steigerung gegenüber den im Jahr 2026 im Haushalt des BMUKN verfügbaren Mitteln.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUKN vom 03.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.












