EU-Lieferkettenrichtlinie: Kritik an geplanten Änderungen

Fabian

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Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), äußerte sich kritisch zu den von der EU-Kommission geplanten weitreichenden Änderungen am EU-Lieferkettengesetz. Sie betonte, dass die EU-Institutionen erst im vergangenen Jahr in einem demokratischen Verfahren die EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen hätten. Dass die EU-Kommission nun in einem beispiellosen Schnellverfahren versuche, diese bis zur Bedeutungslosigkeit zu verwässern, sei skandalös. Laut Graichen gehe es dabei nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern vielmehr darum, dass Industrie- und Lobbyverbände Unternehmen aus ihrer Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und die Bekämpfung der Klimakrise entlassen wollten. Unliebsame Elemente des Green Deals sollten auf diese Weise entfernt werden. Sie forderte, dass die deutsche Bundesregierung hierzu eine klare Haltung einnehmen müsse, da demokratische Prozesse verlässlich sein sollten.

Hintergrund zu den Änderungen

Die EU-Kommission legte einen Entwurf für umfangreiche Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie vor, in dem zentrale Aspekte gestrichen werden sollen. Demnach wären Unternehmen nicht mehr für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten haftbar oder in nennenswertem Umfang sanktionierbar. Zudem entfiele die Verpflichtung für Unternehmen, Klimapläne umzusetzen. Als Begründung führte die EU-Kommission an, dass die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen zu hoch seien. Mehrere Industrieverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), hatten zuvor Anpassungen gefordert.

Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinie

Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde am 24. Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie bis Mitte 2026 in nationales Recht umzusetzen. Bereits Ende 2024 deutete sich an, dass die EU-Kommission die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit in einem beschleunigten Verfahren überarbeiten wollte. Anders als in der „Better Regulation“-Agenda vorgesehen, wurden die Auswirkungen des nun veröffentlichten Entwurfs weder einer Folgenabschätzung unterzogen noch fand eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

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Einfluss der Industrie und politische Debatte

Bei einem sogenannten „Reality Check“ zur EU-Lieferkettenrichtlinie, der Anfang Februar stattfand, waren nur wenige zivilgesellschaftliche Verbände vertreten, während mehrere Dutzend Unternehmensvertreter*innen mit der EU-Kommission über mögliche Anpassungen diskutierten. Im Europäischen Parlament wird der Entwurf nur dann eine Mehrheit finden, wenn die Europäische Volkspartei (EVP) gemeinsam mit der extremen Rechten zustimmt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 26.02.2025