Berlin, 21. Juli 2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Kampf gegen Hubschrauberspritzungen im Weinbau einen wichtigen Etappensieg erzielt. Die Umweltorganisation hatte bei der zuständigen Pestizidgenehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, das Pestizid Ambrilia per Hubschrauber auszubringen. Ambrilia enthält die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Fluxapyroxad, die als Ewigkeitschemikalien gelten beziehungsweise zu solchen Stoffen abgebaut werden.
Genehmigung vorerst nicht wirksam
Am 14. Juli 2026 teilte das BVL der DUH zu deren Widerspruch mit, dass dieser bis auf Weiteres aufschiebende Wirkung entfalte. Die Genehmigung sei daher derzeit nicht wirksam. Dies habe zur Folge, dass das Pflanzenschutzmittel Ambrilia mit der Zulassungsnummer 00B221-00 aktuell nicht mit Luftfahrzeugen beziehungsweise Hubschraubern ausgebracht werden dürfe.
DUH fordert dauerhaftes Verbot
Die DUH bewertet die Entscheidung als richtungsweisenden Etappensieg mit bundesweiter Strahlkraft. Sie fordert das BVL auf, die Ausbringung von Ambrilia und weiteren giftigen Pestiziden per Hubschrauber dauerhaft zu untersagen.
Resch kündigt weitere rechtliche Schritte an
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, durch den Widerspruch der DUH sei endlich die überfällige Notbremse bei einer ersten Chemikalie gezogen worden, deren Ausbringung per Hubschrauber zuvor genehmigt gewesen sei.
Rheinland-Pfalz verstoße inzwischen im 15. Jahr gegen den rechtlichen Grundsatz, wonach Hubschrauberspritzungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vermieden werden müssten. Die damit verbundenen Ewigkeitschemikalien gefährdeten langfristig und irreversibel nicht nur die Lebensräume zahlreicher seltener Pflanzen- und Tierarten im Moseltal, sondern auch die Gesundheit der Menschen, die dort arbeiteten, ihren Urlaub verbrächten oder lebten.
Die DUH werde mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln darauf hinwirken, Hubschrauberspritzungen von Pestiziden im Weinbau verbieten zu lassen, sofern diese den Mosel-Apollofalter und das Ökosystem im Unteren Moseltal gefährdeten. Dies gelte sowohl für das Ewigkeitsgift Ambrilia als auch für alle weiteren eingesetzten und nach Auffassung der DUH fahrlässig genehmigten Pestizide.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 21.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet












