Einheitliche Artenschutzregeln für schnellere Bahn-Elektrifizierung

Fabian

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Die Bundesregierung plant, Infrastrukturprojekte effizienter umzusetzen. Ein wesentliches Hindernis für die Elektrifizierung des Schienennetzes ist die uneinheitliche Anwendung des Artenschutzrechts, insbesondere in Bezug auf den Vogelschutz. Künftig soll das europäische Artenschutzrecht bundesweit einheitlicher angewendet werden, um die Elektrifizierung von Bahnstrecken zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett heute die erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Artenschutz verabschiedet. Diese Maßnahme ist Teil des Beschleunigungspakts zwischen Bund und Ländern.

Bedeutung für den Klimaschutz

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte, dass die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich nur mit einer modernen, klimafreundlichen Bahn erreichbar seien. Sie wies darauf hin, dass noch nicht alle Bahnstrecken in Deutschland elektrifiziert seien und viele Züge weiterhin mit Dieselmotoren betrieben würden. Elektrisch angetriebene Züge seien nicht nur leiser, sondern auch emissionsärmer. Die Elektrifizierung des Schienennetzes werde jedoch durch unterschiedliche Vorgaben erschwert. Durch die Einführung einheitlicher Artenschutzstandards könne die Modernisierung des Schienennetzes beschleunigt werden, ohne das Artenschutzniveau zu senken.

Einheitliche Vorgaben für den Vogelschutz

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift werden bundesweit gültige Standards für den Vogelschutz eingeführt. Diese gelten insbesondere bei der Ausstattung bestehender Bahnstrecken mit Oberleitungen und deren Erneuerung. Ziel ist es, die Elektrifizierung der Schienenstrecken zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Dadurch soll nicht nur der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau des elektrifizierten Schienennetzes vorangetrieben werden, sondern auch der klimafreundliche Bahnverkehr gestärkt und gleichzeitig der Naturschutz berücksichtigt werden.

Zielkonflikte zwischen Elektrifizierung und Vogelschutz

Bei der Genehmigung von Elektrifizierungsmaßnahmen treten häufig Zielkonflikte mit dem Schutz wildlebender Vogelarten auf. Oberleitungsanlagen, die nicht vogelsicher ausgebaut sind, stellen eine Gefahrenquelle für Vögel dar, da es zu Kollisionen mit den Leitungen oder zu Stromschlägen (Elektrokution) kommen kann. Da die Verletzung oder Tötung wildlebender Vögel europaweit verboten ist, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem verursachen von Vögeln ausgelöste Kurzschlüsse Schäden an den Oberleitungen und führen zu Störungen des Zugbetriebs.

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Rechtliche Grundlage und weitere Planungen

  • Die Verwaltungsvorschrift basiert auf § 54 XII Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingeführt wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickelt und setzt eine Vorgabe des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung um. Die Vorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
  • Weitere Standardisierungen sind in Vorbereitung, darunter einheitliche Schutzmaßnahmen für Zaun- und Mauereidechsen an bestehenden Bahnstrecken. Auch diese sollen dazu beitragen, Bauprojekte an der Schieneninfrastruktur zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne den Schutz der betroffenen Arten zu beeinträchtigen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 12.02.2025