Einführung des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes in Deutschland

Fabian

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Am 1. Juli 2024 wird das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Deutschland wirksam. Es stellt einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassungsmaßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen dar und verankert die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Dieses Gesetz ermöglicht es allen Verwaltungsebenen, strategische Vorsorgemaßnahmen gegen die Klimakrise zu treffen.

Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, das Gesetz ermögliche es, dass Menschen in Dörfern und Städten sich besser auf die Klimakrise vorbereiten können. Durch das Gesetz werde die Erstellung von Hitzeaktionsplänen für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser geregelt und die Risikovorsorge sowie gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen klar zugeordnet. Zudem verpflichte sich die Bundesregierung, eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu entwickeln, regelmäßig zu aktualisieren und kontinuierlich umzusetzen. Das Gesetz fordere auch, dass die Folgen der Klimakrise in zukünftigen Planungen berücksichtigt und lokale Klimaanpassungskonzepte entwickelt werden.

Regionale Anpassungsstrategien

Das Gesetz zielt auf eine flächendeckende Vorsorge in ganz Deutschland ab, berücksichtigt dabei die unterschiedlichen regionalen Betroffenheiten und fördert spezifische Anpassungsmaßnahmen vor Ort. Die Länder sind beauftragt, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne basierend auf lokalen Risikoanalysen zu entwickeln. Zudem werden eigene Klimaanpassungsstrategien von jedem Bundesland erwartet, die bis Ende des Jahres fertiggestellt werden sollen.

Integration der Klimaanpassung in die Planung

Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist das Berücksichtigungsgebot, das Träger öffentlicher Aufgaben dazu anhält, das Ziel der Klimaanpassung in ihre Planungen und Entscheidungen integriert zu berücksichtigen. Es wird zudem gefordert, dass bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr notwendig ist, entsiegelt und in ihre natürlichen Funktionen wiederhergestellt werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

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Finanzierung der Klimaanpassung

Das Klimaanpassungsgesetz regelt nicht nur die Planung und Steuerung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Deutschland, sondern stellt auch die Weichen für die Finanzierung dieser Maßnahmen. Es wird erörtert, ob die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gesichert werden sollte.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 28.06.2024