- Zentrales Klimaschutzprogramm für Berlin hätte bis 2024 aktualisiert werden müssen
- Senat kürzt Klimaschutzmittel drastisch – verbindliche Ziele rücken laut Berliner Klimaschutzrat in weite Ferne
- DUH fordert konsequenten Ausbau des Radwegenetzes, Einrichtung von Busspuren und eine Sanierungsoffensive bei öffentlichen Gebäuden wie Schulen
Berlin, 9.12.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen das Land Berlin eingereicht. Nach Auffassung der DUH verletzt der Senat seine gesetzliche Pflicht, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) fristgerecht fortzuschreiben. Obwohl die Aktualisierung bis 2024 hätte erfolgen müssen, liegt der Öffentlichkeit bislang nicht einmal ein Entwurf vor. Gleichzeitig zeigen aktuelle Daten des Berliner Klimaschutzrates eine besorgniserregende Entwicklung: Zwischen 2020 und 2023 gingen die CO₂-Emissionen Berlins lediglich um rund 200.000 Tonnen jährlich zurück. Um das gesetzlich vorgeschriebene Klimaziel einer Minderung um 70 Prozent bis 2030 zu erreichen, müsste sich das Reduktionstempo mehr als verdreifachen.
Kritik am Vorgehen des Berliner Senats
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, der schwarz-rote Senat lege mit seiner „Mir-doch-egal“-Haltung gegenüber dem Klimaschutz nahe, dem Schutz der Lebensgrundlagen keine ausreichende Bedeutung beizumessen. Er führte aus, der Senat komme seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Aktualisierung des Klimaschutzprogramms nicht nach und kürze stattdessen die zur Verfügung stehenden Mittel erheblich. Dadurch entfernten sich die verbindlichen Klimaziele zunehmend.
Forderungen der DUH
Resch betonte, die DUH erhebe Klage, um den Senat zu einem rechtskonformen und ambitionierten Klimaschutzprogramm zu verpflichten, das nachvollziehbar darlegt, wie die gesetzlichen Ziele erreicht werden sollen. Um wirksame Fortschritte zu erzielen, fordere die Organisation unter anderem die Umsetzung der geplanten 100 Kilometer Radschnellverbindungen, den flächendeckenden Ausbau von Busspuren sowie eine umfassende Sanierungsoffensive öffentlicher Gebäude wie Schulen. Die Klimaklage solle konkrete Maßnahmen zum Schutz des Klimas für die Berliner Bevölkerung durchsetzen.
Hintergrund
Die DUH hat in den vergangenen Jahren bundesweit mehrere erfolgreiche Klimaklagen geführt – unter anderem gegen die Bundesregierung und verschiedene Bundesländer – und setzt sich dafür ein, dass gesetzlich verankerte Klimaschutzpflichten eingehalten werden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 09.12.2025












