Mannheim/Berlin, 10. Juni 2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Hintergrund ist das Ausbleiben eines gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutz-Sofortprogramms, das nach § 9 des Landesklimaschutzgesetzes notwendig gewesen wäre. Laut dem eigenen Projektionsbericht der Landesregierung wird das Klimaziel für das Jahr 2030 um rund 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen CO₂ verfehlt. Auch das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 soll demnach um über 21 Millionen Tonnen CO₂ verfehlt werden.
Versäumnis trotz gesetzlicher Verpflichtung
Nach dem Landesklimaschutzgesetz wäre Baden-Württemberg verpflichtet gewesen, ein Sofortprogramm mit konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele zu verabschieden. Besonders im Verkehrssektor zeigt sich ein massiver Handlungsbedarf: Dort droht eine Zielverfehlung von etwa 50 Prozent bis 2030. Sollte die Landesregierung der Meinung sein, dass bestimmte Maßnahmen nur auf Bundesebene möglich sind, so ist sie dennoch verpflichtet, alle ihr möglichen Maßnahmen umzusetzen. Zudem müsste sie für weitergehende Regelungen eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einbringen.
Trotz einer von der DUH gesetzten Frist bis zum 8. Juni 2025 wurde kein entsprechendes Programm vorgelegt.
DUH fordert konkrete Maßnahmen
Die DUH strebt mit ihrer Klage an, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg rechtlich durchzusetzen. Dazu zählen unter anderem:
- Eine beschleunigte energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten
- Die Einführung einer Lkw-Maut auf Landstraßen
- Ein landesweites spezifisches Tempolimit auf Autobahnen nach dem Vorbild Bremens
- Modellversuche mit Tempo 80 außerorts
- Der dauerhafte Erhalt des Kopfbahnhofs Stuttgart als Ergänzung zu Stuttgart 21, inklusive der durchgehenden Anbindung über die Gäubahn Richtung Schweiz und Norditalien
Laut DUH habe das Land durchaus die Möglichkeit, über eine umfassende Sanierung öffentlicher Gebäude und den Ausbau des ÖPNV – insbesondere im ländlichen Raum – seine Klimaziele zu erreichen.
Rechtsstaatlichkeit und Klimaschutz untrennbar verbunden
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, dass die Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann geltendes Recht vorsätzlich verletze. Selbst im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimaschutzmaßnahmen würden nicht umgesetzt. Die DUH wolle mit der Klage erreichen, dass die Landesregierung noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 zur Umsetzung rechtlich gebotener Maßnahmen verpflichtet werde.
Auch der die DUH vertretende Rechtsanwalt Remo Klinger betonte, dass effektiver Klimaschutz nur durch die Einhaltung bestehender Gesetze gewährleistet werden könne. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich die Landesregierung über ihre gesetzlichen Pflichten hinwegsetze. Die Klage solle daher sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 10.06.2025