Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht, weil der Konzern gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht beim Getränkeausschank in Zügen verstößt. Reisenden werden Gläser und Porzellantassen nur für den Vor-Ort-Verzehr angeboten, während Getränke zum Mitnehmen ausschließlich in Einweg-Bechern ausgegeben werden. Dies führt zu enormen Müllbergen. Das Landgericht Frankfurt am Main wird den Fall im April verhandeln. Seit der Einführung der Mehrwegangebotspflicht hat die DUH bereits 13 Gerichtsverfahren zu diesem Thema erfolgreich abgeschlossen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kritisierte, dass selbst staatliche Unternehmen wie die Deutsche Bahn ihre Verpflichtungen nicht einhalten. Sie fordert eine nationale Abgabe von mindestens 50 Cent auf Einwegverpackungen, um die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Rückendeckung erwartet die DUH durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer, die als wirkungsvolles Instrument gegen Einwegmüll gilt.
Fokus der DUH: Konkrete Verbesserungen für Umwelt und Menschen
Im Jahr 2025 strebt die DUH umfassende Fortschritte in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen an. Zu den Zielen gehören:
- Ein Grundsatzurteil für die uneingeschränkte Nutzung von Balkonkraftwerken durch Mieterinnen und Mieter.
- Der Kampf gegen irreführende Werbung mit angeblicher Klimaneutralität.
- Ein neuer Hitze-Check für Städte, der Schutzmaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise bewertet.
- Rechtsverfahren zur Reduktion von Verkehrslärm in urbanen Gebieten.
- Die Einführung von kommunalen Verpackungssteuern und die Unterstützung entsprechender Initiativen.
Letztinstanzliche Entscheidungen zu Klimaklagen gegen die Bundesregierung
2025 werden entscheidende Urteile in Klimaklagen der DUH gegen die Bundesregierung erwartet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird über Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des Pariser Abkommens urteilen. Bereits 2023 hatte die DUH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in diesen Verfahren gesiegt. Eine positive Entscheidung könnte die Bundesregierung zu einem umfassenden Klimaschutzprogramm verpflichten.
Besonderes Augenmerk liegt auf zwei Verfassungsbeschwerden gegen das überarbeitete Klimaschutzgesetz und das unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass eine neue Bundesregierung sich klimapolitischer Verantwortung nicht entziehen könne. Neben einem generellen Tempolimit fordert die DUH ein Sanierungsprogramm für Kindergärten und Schulen, um Klimaschutz und Bildung miteinander zu verbinden.
Vollstreckbares Urteil für natürlichen Klimaschutz
Ein bereits rechtskräftiges Urteil verpflichtet die Bundesregierung, Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF) umzusetzen. Sollte dies bis Sommer 2025 nicht erfolgen, wird die DUH die Zwangsvollstreckung einleiten. Zu den Forderungen zählen ein modernes Hochwasserschutzgesetz, das mit natürlichen Prozessen arbeitet, und die Umsetzung des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur.
Entscheidung über Nitratbelastung: Schutz des Grundwassers im Fokus
Ende Februar wird das Bundesverwaltungsgericht über die Nitrat-Klage der DUH gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entscheiden. Die DUH hatte in der Vorinstanz bereits gesiegt und fordert nun wirksame Maßnahmen gegen Überdüngung und hohe Nitratwerte. Dies sei notwendig, um die europäische Gesetzgebung zum Schutz von Gewässern einzuhalten und die Grundwasserqualität zu sichern.
Weitere Aktivitäten der DUH für Umwelt- und Klimaschutz
Die DUH kündigt an, ihre Aktivitäten in weiteren Bereichen auszuweiten. Geplante Maßnahmen umfassen:
- Rechtsverfahren gegen die Zulassung schädlicher Pestizide.
- Mehr Einsatz für die Energiewende und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern.
- Widerstand gegen neue fossile Infrastrukturprojekte wie Gasbohrungen vor Borkum und LNG-Terminals.
Mit diesen Schritten will die DUH ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft leisten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 15.01.2025