Berlin, 29.11.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußerte deutliche Kritik am kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Vergaberechtstransformationsgesetz. Nach Ansicht der DUH stelle das Gesetz eine verpasste Gelegenheit dar, die öffentliche Beschaffung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Das Gesetz sieht vor, dass für Produkte mit einer „besonderen Eignung für eine umweltbezogene Beschaffung“ mindestens ein Umweltaspekt verpflichtend berücksichtigt werden muss. Solche Umweltaspekte können Wiederverwendung, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit oder Energieeffizienz sein. Für alle anderen Produkte besteht jedoch keine Verpflichtung, einen Umweltaspekt zu berücksichtigen, wenn stattdessen ein sozialer Aspekt beachtet wird.
Kritik an den beschränkten Kriterien
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte, dass das neue Gesetz nicht ausreichend sei. Sie kritisierte, dass nur sehr wenige Produkte als besonders geeignet für eine umweltbezogene Beschaffung eingestuft wurden. Bauprodukte, Autos, Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien seien davon ausgenommen. Darüber hinaus sei es unzureichend, lediglich ein Umweltkriterium verpflichtend zu machen. Dies werde weder der Rohstoff- noch der Klimakrise gerecht. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollten ihrer Meinung nach deutlich strengere Mindestanforderungen gelten.
Gefahr der Ausspielung sozialer und ökologischer Aspekte
Metz wies zudem darauf hin, dass durch das Gesetz die Gefahr bestehe, soziale und ökologische Belange gegeneinander auszuspielen. Als Beispiel nannte sie faire Arbeitsbedingungen und die Reparaturfähigkeit von Produkten, die gleichermaßen verpflichtend berücksichtigt werden sollten. Sie forderte, soziale und ökologische Kriterien gleichermaßen verbindlich zu machen, um eine ausgewogene Berücksichtigung sicherzustellen.
Forderung nach einer Negativliste für klimaschädliche Produkte
Noch ungeklärt bleibt, welche Produkte über eine sogenannte Negativliste von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden sollen. Die DUH forderte in diesem Zusammenhang eine deutliche Ausweitung der Beschaffungsverbote. Besonders klimaschädliche Produkte, wie Einwegtüten aus allen Materialien, neue Ölheizungen oder Papierprodukte ohne den Blauen Engel, müssten ihrer Ansicht nach von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden, um den Klimaschutz effektiv voranzutreiben.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 29.11.2024