DUH klagt gegen Fischotter-Abschuss in Oberfranken

Fabian

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Bayreuth, 25.4.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abschuss von Fischottern in Oberfranken eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die Festlegung der Abschussgebiete und des Abschusskontingents umgehend auszusetzen. Bereits im März hatte die DUH hierzu eine Klage erhoben. Das Eilverfahren soll bewirken, dass die Allgemeinverfügung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens außer Kraft gesetzt wird. Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation verstoße die Verfügung in Oberfranken – ebenso wie die zugrundeliegende Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung der bayerischen Landesregierung – gegen Arten-, Tier- und Jagdrecht sowie gegen EU-Recht. Die DUH forderte Ministerpräsident Markus Söder auf, die Abschussverordnung vollständig zurückzunehmen, die bayerischen Flüsse ökologisch aufzuwerten und nachhaltige Maßnahmen zum Schutz der regionalen Teichwirtschaft und des Fischotters umzusetzen.

Kritik an Landesregierung und Forderung nach nachhaltiger Teichwirtschaft

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die bayerische Landesregierung mache den Fischotter seit Jahren systematisch zum Sündenbock für die Probleme der regionalen Teichwirtschaft. Da frei werdende Reviere rasch von anderen Fischottern neu besetzt würden, entstünden Forderungen nach höheren Abschusskontingenten oder gar fischotterfreien Gebieten, was faktisch einer regionalen Ausrottung gleichkäme. Dies wolle die DUH mit ihrer Klage und dem Eilantrag verhindern. Müller-Kraenner betonte, statt auf Abschüsse zu setzen, sei ein umfassendes Programm notwendig, das sowohl Maßnahmen zur Koexistenz mit geschützten Arten als auch Unterstützung bei weiteren Herausforderungen der traditionellen Karpfenzucht vorsehe. Außerdem brauche es ein groß angelegtes Renaturierungsprogramm für Bayerns Flüsse, um dem Fischotter in seinem natürlichen Lebensraum genügend Nahrung anzubieten und so die Attraktivität von Teichen als Nahrungsquelle zu verringern. Markus Söder und die bayerische Landesregierung müssten endlich aufhören, Teichwirtschaft und Artenschutz gegeneinander auszuspielen. Müller-Kraenner kündigte an, notfalls auch gegen die bayernweit gültige Abschussverordnung gerichtlich vorzugehen, wie es bereits mit einer Klage vor zwei Jahren gelungen sei.

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Juristische Bedenken gegen die Allgemeinverfügung

Lisa Hörtzsch von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte führte aus, die angegriffene Allgemeinverfügung verstoße gegen geltendes Recht, da sie zentrale Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der FFH-Richtlinie verletze. Insbesondere fehle eine belastbare Prüfung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Fischotterpopulation sowie der kontinentalen biogeografischen Region – ein zwingendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Ausnahme. Die pauschale Festlegung von Entnahmegebieten und -mengen durch eine Allgemeinverfügung entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 25.04.2025