DUH fordert zügige Umsetzung des Klimaurteils im Landnutzungssektor

Fabian

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Berlin, 30. Januar 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung gestellt, um die Umsetzung des rechtskräftigen Klimaurteils im Landnutzungssektor durchzusetzen. Es handelt sich um den ersten Antrag dieser Art, den die DUH gegen eine Bundesregierung einreicht. Das seit September 2024 rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verpflichtet die Regierung dazu, ein wirksames Maßnahmenprogramm zu erarbeiten, um die Klimaziele im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) einzuhalten. Nach Angaben des Umweltministeriums gegenüber der DUH soll das überarbeitete Maßnahmenprogramm jedoch erst Ende 2025 beschlossen werden.

Kritik an Verzögerungen der Bundesregierung

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betont, dass die Bundesregierung bereits im Sommer 2024 gerichtlich verpflichtet wurde, unverzüglich ein wirksames Maßnahmenpaket für den Landnutzungssektor vorzulegen. Seitdem verstreiche wertvolle Zeit, während weiterhin zu viele Treibhausgase aus Land- und Forstwirtschaft in die Atmosphäre gelangten. Mit dem Vollstreckungsantrag wolle die DUH erreichen, dass die Regierung den Schutz von Wäldern, Mooren und Grünflächen zur obersten Priorität erklärt und die Umsetzung des Urteils nicht weiter verzögert. Er erwartet, dass das Gericht den Zeitrahmen für die Maßnahmen festlegt und die Regierung im Zweifel mit Zwangsgeldern zur sofortigen Umsetzung verpflichtet. Die derzeit amtierende wie auch die kommende Bundesregierung seien angehalten, das Klimaschutzprogramm umgehend nachzubessern und wirksame Maßnahmen einzuleiten.

Forderung nach einem umfassenden Maßnahmenpaket

Die DUH fordert ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die Einhaltung der Klimaziele im LULUCF-Sektor sicherstellt. Dazu gehören:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz und Naturschutz in der Land- und Forstwirtschaft
    Ein ambitioniertes Bundeswaldgesetz soll den Erhalt und Wiederaufbau der Wälder in den Mittelpunkt stellen, anstatt sich vorrangig an den Interessen der Forstindustrie zu orientieren. Zudem sei eine Strategie für den nachhaltigen Umgang mit Biomasse erforderlich. Ein weiteres zentrales Element sei die verbindliche Festlegung von jährlichen Flächenzielen zur Wiedervernässung von Mooren, um eine gezielte Planung und Finanzierung zu ermöglichen.
  • Ein langfristiger Transformationspfad für Ökosysteme
    Planungssicherheit für Moore, Grünland und Wälder müsse gewährleistet werden, indem ein langfristiger und klarer Transformationspfad für die Bewirtschaftung dieser Ökosysteme entwickelt werde.
  • Stärkung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“
    Dieses Programm müsse verstetigt und ausgeweitet werden. Zudem solle geprüft werden, welche naturschädlichen Subventionen umgewidmet oder abgeschafft werden können, um die Klimaschutz- und Naturschutzziele nicht zu gefährden.
  • Konsequente Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung
    Alle Ressorts müssten Verantwortung übernehmen, um sicherzustellen, dass natürliche Ökosysteme ihre Fähigkeit zur langfristigen Speicherung von Treibhausgasen zurückerlangen.
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Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung die Klimaziele im Landnutzungssektor einhält und die notwendigen Schritte nicht weiter verzögert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30.01.2025