Drängen auf strengere Luftqualitätsstandards in Deutschland

Fabian

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Berlin, 11.10.2024: Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie am kommenden Montag drängt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darauf, die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2028 in Deutschland zu implementieren und die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Grenzwerte spätestens bis 2035 umzusetzen. Die Richtlinie umfasst strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 sowie Vorschriften zur Überwachung der Luftqualität und sieht vor, dass bei Gesundheitsschäden durch Nichtbefolgung behördlicher Vorschriften Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Reaktion der DUH auf die EU-Richtlinie

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, dass durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie neue Grenzwerte und Regelungen zur Luftreinhaltung verbindlich werden, was er als einen überfälligen, allerdings noch nicht ausreichend strengen Schritt ansieht. Er erinnerte daran, dass die WHO bereits 2021 strengere Empfehlungen zu Luftschadstoffgrenzwerten herausgegeben hat, was die wissenschaftlich notwendige Luftqualität klar definiert, um die Menschen vor gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen zu schützen. Dennoch habe die Bundesregierung es versäumt, frühzeitig Maßnahmen für bessere Atemluft zu ergreifen, und habe sich im EU-Gesetzgebungsprozess vorwiegend für industrielle Interessen eingesetzt. Diesen Fehler müsse Umweltministerin Lemke nun dringend korrigieren, indem sie eine ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bis spätestens 2025 sicherstellt, die EU-Vorgaben für Luftschadstoffkonzentrationen in der Außenluft ab 2028 sowie die WHO-Empfehlungen ab spätestens 2035 verankert. Resch forderte darüber hinaus größtmöglichen Handlungsspielraum für Verantwortliche auf allen politischen Ebenen, um wirksame Maßnahmen in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft und Holzfeuerung zu ermöglichen, insbesondere nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung aufgrund einer Klage der DUH zu weiteren Maßnahmen im Rahmen eines nationalen Luftreinhalteprogramms verurteilt hatte.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH e.V. vom 11.10.2024

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