BUND stärkt Verfassungsbeschwerde mit neuem Naturschutz-Schriftsatz

Fabian

Naturschutz
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Klage auf eine verbesserte Naturschutz-Gesetzgebung weiter gefestigt. Am 11. November reichte der Umweltverband einen weiteren Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Bereits ein Jahr zuvor hatte der BUND als erste Organisation weltweit vor einem obersten Gericht eine Klage für umfassendere Naturschutz-Regelungen eingereicht. Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, den Bundestag dazu zu verpflichten, ein wirkungsvolles gesetzliches Gesamtkonzept zu entwickeln, das den Verlust der biologischen Vielfalt stoppt und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur koordiniert. Der Verband betont, dass das Artensterben und die Naturzerstörung noch schneller fortschreiten als die Klimakrise und dass ohne funktionierende Ökosysteme – einschließlich Bodenneubildung, Bestäubung und Wasserkreisläufen – die langfristige Existenz der Menschheit gefährdet sei.

Zuspitzung von Biodiversitäts- und Klimakrise

Im neuen Schriftsatz wird erläutert, dass sich die Lage sowohl beim Biodiversitätsverlust als auch beim Klimawandel weiter verschärft. Zudem wird dargelegt, dass die aktuelle Politik das bestehende Naturschutzrecht eher schwäche, anstatt es zu stärken – unter anderem bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Der BUND verweist außerdem auf das Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23. Juli 2025, das Regierungen weltweit deutlich stärkere Anstrengungen im Umweltschutz abverlangt. Zudem zeige das Gutachten auf, dass unterlassener Umweltschutz zu erheblichen Schadensersatzforderungen gegen Staaten führen könne.

Bedeutung für Menschenrechte und kommende Generationen

Myriam Rapior, Mitglied des BUND-Bundesvorstands und erste Beschwerdeführerin, betonte in ihren Ausführungen, dass der Verlust der Biodiversität die Grundlagen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit untergrabe. Sie äußerte die Hoffnung, dass die Anerkennung eines Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt durch den IGH die Verfassungsbeschwerde stärke. Zudem erklärte sie, man vertraue darauf, dass das BVerfG – ähnlich wie beim Klima-Beschluss – auch im Bereich Naturschutz die Rechte zukünftiger Generationen schützen werde. Ferner hob sie hervor, dass Biodiversitätsverlust ökonomisch deutlich teurer zu werden drohe als wirksamer Naturschutz und das Artensterben bereits rein wirtschaftlich schwerwiegende Folgen habe.

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Rechtliche Vertretung

Die Verfassungsbeschwerde wird – wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden von 2018 und 2024 – von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertreten, insbesondere von der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß. Gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig) begleitet sie das Verfahren.

Kritik am Umgang mit Umweltrecht

Felix Ekardt und Franziska Heß machten deutlich, dass das Umweltrecht in den vergangenen Jahren nicht nur unzureichend gestärkt, sondern teilweise sogar zurückgebaut worden sei. Sie wiesen darauf hin, dass Verfassungsgerichte eine immer wichtigere Rolle spielten, wenn politische Entscheidungsträger langfristige und existenzielle Probleme verdrängten und demokratische Strukturen unter Druck gerieten. Beide äußerten die Erwartung, dass das BVerfG Leitlinien für eine weniger kurzsichtige und ausgewogene Politik setzen werde.

Hintergrund der Klage

Vorbild für die aktuelle Naturschutzklage ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 erstmals vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hatte. Diese führte 2021 zum weltweit bisher weitreichendsten Beschluss eines obersten Gerichts zur Verbesserung von Umweltgesetzgebung. Im September 2024 erhob der BUND – wieder gemeinschaftlich mit anderen Verbänden – eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde, da der Klimaschutz trotz Fortschritten weiterhin als unzureichend bewertet wird.

Unterstützung der Beschwerde

Die Verfassungsbeschwerde wird neben einer Großspende von Christof Martin insbesondere von Protect the Planet sowie von der Pelorus Jack Foundation gefördert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 12.11.2025