BUND klagt gegen LNG-Terminal Stade – Kritik an fossiler Infrastruktur und Umweltgefahren

Fabian

© aerial-drone / stock.adobe.com

Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des BUND-Landesverbandes Niedersachsen gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des LNG-Terminals in Stade. Es wäre das erste landseitige Terminal dieser Art in Deutschland. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte im März 2024 Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Hauptkritikpunkt des Umweltverbandes ist die aus seiner Sicht überdimensionierte Planung der LNG-Infrastruktur. Angesichts der aktuellen Versorgungslage und der geringen Auslastung bestehender Terminals sei eine grundlegende Kurskorrektur erforderlich, um die Ausbaupläne an die Realität anzupassen und sowohl Fehlinvestitionen als auch neue fossile Abhängigkeiten zu vermeiden. Diese Forderung stand auch im Mittelpunkt einer Protestaktion des BUND, die unmittelbar vor Beginn der heutigen Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude stattfand.

Kritik an langfristiger fossiler Planung

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, erklärte, das Terminal in Stade sei für eine Nutzung mit fossilem Gas bis zum Jahr 2043 genehmigt worden. Diese Genehmigung widerspreche jedoch dem Ziel des Landes Niedersachsen, bis 2040 treibhausgasneutral zu werden. Gerstner forderte eine grundlegende Überprüfung und Korrektur der LNG-Planungen. Genehmigungen dürften nur erteilt werden, wenn die energiepolitische Notwendigkeit eindeutig nachgewiesen sei und schwerwiegende Folgen für Natur und Umwelt ausgeschlossen werden könnten.

Bedarfslücke durch alternative Maßnahmen abdeckbar

Der BUND verweist auf Studien unter anderem des New Climate Institute und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die belegen, dass eine mögliche Versorgungslücke durch eine ambitioniertere Reduktion des Gasverbrauchs sowie durch die zeitlich befristete Nutzung schwimmender Terminals bis maximal 2035 gedeckt werden könne.

Fehlende Umrüstbarkeit und Umweltgefahren

Auch Tina Löffelsend, Klimaschutzexpertin des BUND, äußerte deutliche Kritik an der geplanten Anlage. Sie erklärte, dass der gesetzlich geforderte Nachweis einer Umrüstbarkeit auf klimaneutrale Energieträger wie grünes Ammoniak oder Biomethan fehle. Vor einer Genehmigung müssten verbindliche Aussagen darüber vorliegen, wie und wann eine klimagerechte Umrüstung erfolgen solle. Besonders bei einer Umrüstung auf flüssiges Ammoniak müssten laut Löffelsend mögliche Gefährdungsszenarien wie Leckagen in den Fokus rücken, da Ammoniak erhebliche Gefahren für Wasserorganismen und Gewässerlebensräume darstelle. Solange es keine verbindlichen Zusagen gebe, dürfe das Terminal nicht weitergebaut werden.

Auch interessant:  Klimagutachten: Deutschland verfehlt seine Ziele

Technische Unsicherheiten und ökologische Risiken

Die nachträgliche Umrüstung von LNG-Terminals auf den Import grüner Energieträger wie Flüssigwasserstoff oder Ammoniak bringe laut BUND erhebliche technische Herausforderungen sowie zum Teil hohe Kosten mit sich und sei mit großen Unsicherheiten verbunden. Zudem sei bislang keine ausreichende Prüfung potenzieller Gefahren erfolgt. Sicherheitsabstände seien nicht exakt berechnet, sondern lediglich geschätzt worden. Besonders kritisch sei dies im Hinblick auf die Lage der geplanten Anlage in unmittelbarer Nähe zu ökologisch sensiblen Gebieten von internationaler Bedeutung wie dem FFH-Gebiet „Unterelbe“. Dort lebten gefährdete Fischarten, deren Schutz nicht gewährleistet sei. Auch mögliche Auswirkungen durch Schiffsunfälle auf der stark befahrenen Elbe sowie durch zunehmende Sturmfluten würden nach Einschätzung des BUND bislang unterschätzt.

Geringe Bedeutung von LNG für die Versorgungssicherheit

Ein Blick auf die aktuelle Nutzung zeigt, dass die drei schwimmenden LNG-Terminals im Jahr 2024 lediglich 6,9 Milliarden Kubikmeter Gas eingespeist haben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur entspricht dies einem Anteil von nur acht Prozent an den gesamten Gasimporten Deutschlands. Zudem seien die Terminals bei weitem nicht ausgelastet gewesen – so betrug die Auslastung in Rügen lediglich acht Prozent, in Wilhelmshaven 61 Prozent und in Brunsbüttel 68 Prozent. Der Beitrag von LNG zur Versorgungssicherheit sei daher insgesamt gering. Fast 90 Prozent der LNG-Importe stammten derzeit aus den USA, wo sie mittels umweltschädlicher Fracking-Technologien gewonnen würden, die erhebliche ökologische Schäden in den Förderregionen verursachten.

Verzögerungen bei Bau und Betrieb

Hinzu kämen erhebliche Verzögerungen beim Bau und der Inbetriebnahme der Terminals. Das schwimmende Terminal in Stade, die „Energos Force“, sei nie in Betrieb gegangen. Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH, die das Schiff für die Bundesregierung gechartert hatte, habe jüngst die Zusammenarbeit mit dem Betreiber HEH in Stade beendet und das Schiff abgezogen. Auch das landseitige Terminal werde laut Betreiber frühestens 2027 den Betrieb aufnehmen können.

Auch interessant:  Luftverschmutzung in Deutschland: DUH fordert strengere Grenzwerte

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 27.03.2025