Über 70 Prozent aller geschützten Lebensräume in Deutschland und 80 Prozent in Europa befinden sich in einem schlechten Zustand. Täglich verschwinden Tier- und Pflanzenarten, während Lebensräume zerstört oder zerschnitten werden. Böden werden versiegelt, Moore entwässert und Flüsse begradigt. Dadurch gehen zentrale Leistungen der Natur verloren: sauberes Wasser, saubere Luft, Bestäubung, fruchtbare Böden, Schutz vor Dürren und Überschwemmungen sowie intakte Räume zur Erholung.
Anforderungen der EU und Konzept des BUND
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO), die seit einem Jahr gilt, verpflichtet Deutschland dazu, bis 2030 deutliche Fortschritte bei der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume zu erreichen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat anlässlich des Jahrestags ein Konzept für die geforderte öffentliche Beteiligung auf Länderebene vorgestellt.
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt erklärte, dass die Verordnung die bedeutendste Naturschutzinitiative der EU seit über 30 Jahren sei und als Rettungsanker für die Natur gelte. Nur gesunde Böden, sauberes Wasser und intakte Lebensräume könnten die Zukunft sichern. Zugleich äußerte er Enttäuschung über den bislang geringen Fortschritt in Deutschland sowie über die Blockadehaltung einzelner Agrarministerien und Landnutzungsverbände. Bandt betonte, dass die Bundesregierung handeln müsse und nur in enger Zusammenarbeit aller relevanten Akteure Fortschritte möglich seien.
Renaturierungsräte für mehr Akzeptanz
Nach Ansicht des BUND ist die Einrichtung von Renaturierungsräten entscheidend, um die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Angesichts von Klimakrise, Artensterben und dem Verlust von Lebensräumen brauche es ambitioniertes Handeln. Öffentlichkeitsbeteiligung und runde Tische seien zentrale Instrumente, um Zielkonflikte, etwa mit Land- und Forstwirtschaft, frühzeitig zu lösen.
Bandt wies darauf hin, dass Renaturierungsräte Vertrauen schaffen, Transparenz fördern und Konflikte entschärfen könnten. Eine effektive Beteiligung von Naturschutz, Landnutzung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sei unverzichtbar.
Beispiele aus anderen EU-Staaten
Die Umsetzung der EU-Verordnung in Schweden, Tschechien, Portugal und den Niederlanden zeigt laut BUND, dass partizipative Prozesse erfolgreich wirken können. Diese Staaten entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Interessensgruppen ambitionierte Wiederherstellungsmaßnahmen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt und den europäischen Umweltzielen.
Bandt hob hervor, dass insbesondere die Niederlande und Schweden zeigten, wie sich Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung miteinander verbinden lassen. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, von diesen Beispielen zu lernen und einen einheitlichen Impuls für den nationalen Wiederherstellungsplan zu geben.
Nationaler Wiederherstellungsplan und Forderung nach Transparenz
Der BUND kritisiert die bisherige Kommunikation der Bundesregierung sowie die Zurückhaltung einiger Bundesländer. Aus Sicht des Verbandes sei es dringend notwendig, dass die Länder ambitionierte Beiträge zum nationalen Wiederherstellungsplan leisten.
Bandt betonte, dass es keine Geheimabsprachen geben dürfe. Ein transparenter Prozess sei entscheidend, um intakte Lebensräume und gesunde Ökosysteme zu sichern. Bund und Länder müssten schnellstmöglich einen umfassenden Plan vorlegen, der Maßnahmen fördert und flächendeckend umsetzt.
Hintergrund zur EU-Wiederherstellungsverordnung
Mit der EU-Verordnung verpflichtet sich Deutschland, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Bis 2050 sollen 100 Prozent der Lebensräume wiederhergestellt sein. Die Maßnahmen sollen helfen, das Artensterben zu stoppen, den Klimawandel zu bremsen und die Lebensqualität zu verbessern.
Fachgremien wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen betonen fünf Schlüsselfaktoren für eine wirksame Renaturierungspolitik: transparente Beteiligung, klare Ziele, Abstimmung mit anderen Nutzungsinteressen, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und attraktive freiwillige Maßnahmen.
Struktur und Aufgaben der Renaturierungsräte
Die geplanten Renaturierungsräte sollen Vertreter*innen aus Verwaltung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutzverbänden, Wissenschaft sowie Jugend- und Klimabewegungen vereinen.
Ihre Aufgaben umfassen:
- Strategische Planung: Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung der Pläne,
- Priorisierung: Kriterien zur Auswahl ökologisch und gesellschaftlich relevanter Flächen,
- Konfliktmoderation: frühzeitige Lösung möglicher Nutzungskonflikte,
- Monitoring und Wirkungskontrolle: Einbindung von Citizen Science und Evaluationsprozessen,
- Öffentlichkeitsarbeit: transparente Kommunikation für breite Unterstützung.
- Vorteile für Politik und Verwaltung
- Die frühzeitige Einbindung durch Renaturierungsräte könnte laut BUND zahlreiche Vorteile bringen:
- mehr Effizienz und weniger Planungsverzögerungen,
- größere gesellschaftliche Akzeptanz und geteilte Verantwortung,
- höhere Rechtssicherheit durch stabile Beteiligungsstrukturen,
- Innovation durch die Zusammenarbeit von Praxis, Verwaltung und Wissenschaft.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 17.08.2025












