Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen (ArGeLep) an, Berufung einzulegen, um ein dauerhaftes und vollständiges Verbot von Pestizidsprühungen per Hubschrauber und Drohne zu erreichen. Das Verwaltungsgericht Koblenz habe signalisiert, die Klage abzuweisen, da die Sprühungen für das Jahr 2024 bereits beendet seien und keine Wiederholungsgefahr bestehe. Die DUH widersprach dieser Einschätzung, da die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz seit Jahren regelmäßig Ausnahmegenehmigungen erteile, zuletzt im Jahr 2025.
Auswirkungen auf Artenvielfalt und Insektenschutz
Nach Ansicht der DUH und der ArGeLep seien die Pestizideinsätze maßgeblich für den drastischen Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters und anderer Insekten verantwortlich. Gegen die für das Jahr 2025 vergebenen Sondergenehmigungen sei bereits Klage eingereicht worden.
Kritik an Behörden und Politik
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die angeblichen Ausnahmen seien in Rheinland-Pfalz zur Regel geworden. Dies geschehe zum Nachteil des streng geschützten Mosel-Apollofalters. Der Weinanbau dürfe nicht über den Artenschutz gestellt werden, zumal weniger schädliche Methoden bereits zur Verfügung stünden.
- Tim Laußmann, erster Vorsitzender der ArGeLep, äußerte, der Ausgang des Verfahrens sei für den Verein enttäuschend. Man habe jedoch in den vergangenen drei Jahren viel über den Schutz der Lebensräume des Apollofalters gelernt. Deutlich geworden sei, dass politische Bekenntnisse zum Insektenschutz wenig wert seien, sobald wirtschaftliche Interessen betroffen seien. Besonders in Rheinland-Pfalz werde zum Nachteil des Naturschutzes eng mit wirtschaftlichen Akteuren zusammengearbeitet. Insgesamt sei eine Chance auf nachhaltige Veränderung im Weinbau verpasst worden, während das Problem mit persistenten perfluorierten Fungiziden weiterbestehe.
Hintergrund zu Verbot und Ausnahmen
Seit 2011 sei die Ausbringung von Pestiziden aus der Luft mittels Hubschrauber oder Drohne aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken grundsätzlich verboten. Eine Zulassung durch Landesbehörden sei nur in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich müssten die eingesetzten Mittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ausdrücklich für die Anwendung aus der Luft freigegeben sein. Dennoch erteile die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für den Weinbau an den Steillagen der Mosel.
Bedrohung des Mosel-Apollofalters
Die streng geschützte Unterart des Apollofalters komme weltweit ausschließlich im unteren Moseltal auf offenen Felsformationen vor. Die Bestandszahlen hätten sich in jüngerer Zeit so stark verschlechtert, dass ein Aussterben der Art in naher Zukunft befürchtet werde.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 16.10.2025












