Berlin, 21. Juli 2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die irreführende Bewerbung von fossilem Erdgas als „Ökogas“ durch einen regionalen Energieversorger erfolgreich beendet. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage der DUH statt (Az. 38 O 97/25). Es folgte damit der Argumentation, dass die Bezeichnung „öko“ Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächlichen Umwelt- und Klimafolgen von konventionellem, klimaschädlichem Erdgas hinwegtäusche.
DUH kritisiert Täuschung durch „Ökogas“-Werbung
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, der Energieversorger habe Verbraucherinnen und Verbraucher dreist getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als „Ökogas“ beworben habe. Eine solche Werbung könne Menschen dazu verleiten, weiterhin auf Gasheizungen zu setzen.
Erdgas sei jedoch weder ökologisch noch nachhaltig oder umweltfreundlich, wie das Unternehmen behauptet habe, sondern in hohem Maße klimaschädlich. Daran ändere auch der Ausgleich über CO₂-Zertifikate aus dem Ausland nichts.
Waldschutzprojekte bieten keinen dauerhaften Ausgleich
Resch betonte, Waldschutzprojekte könnten keinen langfristigen CO₂-Ausgleich garantieren. Ihre Laufzeiten seien deutlich kürzer als der Zeitraum, in dem das durch die Nutzung von Erdgas freigesetzte CO₂ die Klimakrise weiter verschärfe.
Klimabewusste Entscheidungen ermöglichen
Verbraucherinnen und Verbraucher müssten die Möglichkeit erhalten, klimabewusste Entscheidungen zu treffen. Tatsächlich klimafreundliche und bezahlbare Lösungen wie Wärmepumpen seien bereits heute verfügbar.
Greenwashing bremst klimafreundliche Lösungen aus
Der Einsatz solcher Lösungen werde durch irreführendes grünes Marketing für fossile Energieträger massiv verzögert. Gerade deshalb sei das juristische Vorgehen der DUH in vergleichbaren Fällen notwendig.
Mit ihren erfolgreichen Klimaklagen setze die DUH ein deutliches Zeichen an alle Unternehmen: Greenwashing und irreführende Umweltversprechen würden nicht folgenlos bleiben.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 21.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet












