Berlin, 29.9.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Aus Sicht der Organisation verstößt das Gesetz aus Klimaschutzgründen gegen das Grundgesetz.
Vorwurf: Verstoß gegen Art. 20 lit. a GG
Die DUH verwies darauf, dass das Grundgesetz den Staat nach Artikel 20a verpflichte, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus folge eine staatliche Pflicht zum Klimaschutz. Das von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche vorgelegte GModG stehe dazu nach Ansicht der Organisation in klarem Widerspruch.
Die DUH kritisierte, das Gesetz gebe keinen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vor. Stattdessen würden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter betrieben. Als Lösung würden zudem sogenannte grüne Gase angeführt, die nach Darstellung der DUH weder bezahlbar noch in ausreichender Menge verfügbar seien.
Mehremissionen: CO₂-Budget laut DUH vor 2033 aufgebraucht
Nach Angaben der DUH entstehen dadurch erhebliche Mehremissionen. Diese ließen das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten, mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Die Organisation sieht darin eine Gefährdung der Grundlage, auch künftig frei und sicher zu leben.
Kostenrisiken für Mieterinnen und Mieter
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärte, die Organisation halte das GModG für verfassungswidrig und ziehe deshalb nach Karlsruhe. Die Bundesregierung stelle den Abbau klarer Klimaschutzregeln als Freiheit dar, tatsächlich sei das Gegenteil der Fall. Wer weiterhin neue Öl- und Gasheizungen ermögliche, binde Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten.
Metz verwies auf die aktuell stark gestiegenen Ölpreise und die ihrer Einschätzung nach perspektivisch deutlich steigenden Gaspreise. Verbraucherinnen und Verbraucher erlebten damit, was diese Abhängigkeit bedeute. Mieterinnen und Mieter müssten am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung zahlen, die sie selbst nicht treffen könnten.
Die Bundesregierung verspiele mit dem Gesetz nach Aussage von Metz das verbleibende CO₂-Budget und damit Freiheit und Lebensgrundlagen junger und künftiger Generationen. Sie bezeichnete das Gesetz als „fossile Abhängigkeit per Gesetz“ und warf Reiche vor, neue fossile Lock-ins für Jahrzehnte zu schaffen. Dies sei ökonomisch, sozial und klimapolitisch verantwortungslos. Das Bundesverfassungsgericht müsse dem Gesetz Grenzen setzen, forderte Metz.
Juristische Begründung: Orientierung fehlt
Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt, erklärte, durch das Gesetz entstünden Mehremissionen, die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel einer baldigen Klimaneutralität unvereinbar seien. Verfassungsrechtlich sei zudem gefordert, dass der Staat den Menschen Orientierung für den Weg zur Klimaneutralität biete.
Das Gesetz schaffe nach Klingers Einschätzung stattdessen Verwirrung. Niemand wisse, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die weiterhin zeitlich unbefristet erlaubten Gasheizungen künftig betrieben werden könnten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 29.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.












