Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzielt einen weiteren Erfolg gegen Greenwashing: Ein Lebensmittelkonzern hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und darf künftig nicht mehr mit einer vollständigen Klimaneutralität bis 2050 werben, ohne nachvollziehbar darzulegen, mit welchen konkreten Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll.
Ab September gelten strengere Vorgaben für Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen. Reine Klimaversprechen ohne belastbaren und überprüfbaren Umsetzungsplan reichen dann erst recht nicht mehr aus.
Die DUH fordert das Unternehmen auf, die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette wirksam zu reduzieren. Dazu zählen insbesondere die besonders klimaschädlichen Methanemissionen aus der Tierhaltung.
- Berlin, 31.8.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg im Vorgehen gegen Greenwashing von Unternehmen erzielt. Ein Lebensmittelkonzern hat gegenüber der DUH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich das Unternehmen, den Werbeclaim, bis zum Jahr 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen, künftig nicht mehr zu verwenden, sofern nicht ausreichend belegt wird, mit welchen konkreten Schritten dieses Versprechen eingehalten werden soll.
- Die DUH hatte dem Unternehmen wegen des aus ihrer Sicht intransparenten Zukunftsversprechens Verbrauchertäuschung vorgeworfen. Es fehle an einem nachvollziehbaren Reduktionsplan mit überprüfbaren Zwischenzielen und konkreten Maßnahmen. Insbesondere sei bislang unklar geblieben, wie die besonders klimarelevanten Methanemissionen entsprechend verringert werden sollen.
DUH fordert wirksame Emissionssenkung
Die DUH fordert den Lebensmittelkonzern nun dazu auf, das Unternehmen nachprüfbar klimafreundlicher auszurichten. Dafür müsse der Konzern die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette wirksam reduzieren.
Konkrete Klimaschutzmaßnahmen verlangt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass konkrete und nachprüfbare Maßnahmen hinter entsprechenden Aussagen stehen müssten, wenn sich ein Unternehmen zum Klimaschutz bekenne und damit auf Produkten oder auf seiner Webseite werbe. Die DUH begrüße, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt worden sei und der Lebensmittelkonzern künftig das aus ihrer Sicht verbrauchertäuschende Greenwashing unterlasse.
Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits heute Klimaneutralität für das Jahr 2050 verspreche, müsse nachvollziehbar erläutern, wie dieses Ziel tatsächlich erreicht werden solle. Die DUH fordere den Konzern daher auf, die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu verringern und dabei insbesondere auch die Methanemissionen aus der Tierhaltung zu berücksichtigen.
Methan sei für rund ein Drittel der globalen Erderwärmung verantwortlich und über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet mehr als 80-mal so klimaschädlich wie CO2.
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Um Greenwashing von Unternehmen einzudämmen, setzt die DUH neben rechtlichen Verfahren auch auf die am 27. September in Kraft tretenden Regelungen der EU-Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo. Damit gelten künftig strengere Anforderungen an Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen.
Hintergrund: Vorgaben der EmpCo-Richtlinie
Die EU-Richtlinie EmpCo soll künftig verhindern, dass Unternehmen sich mit vagen oder nicht ausreichend begründeten Umweltversprechen ein umweltfreundlicheres Image geben, als es ihre tatsächlichen Maßnahmen rechtfertigen.
Zukunftsbezogene Umweltversprechen müssen deshalb künftig durch einen detaillierten, realistischen und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan belegt werden, der regelmäßig extern überprüft wird. Dieser Plan muss konkrete, messbare und zeitlich festgelegte Ziele sowie entsprechende Maßnahmen enthalten.
Methanemissionen in der Milchlieferkette
Bei dem betroffenen Lebensmittelkonzern besteht ein erheblicher Teil des Produktportfolios aus Milchprodukten. Das Unternehmen ist damit auf Lieferketten angewiesen, die mit Methanemissionen aus der Milchproduktion verbunden sind.
Wer bei einem Sortiment mit einem hohen Anteil an Milchprodukten mit Klimaneutralität wirbt, muss daher auch darlegen, wie die Emissionen aus diesen Lieferketten wirksam gesenkt werden sollen.
Nach Angaben des Umweltbundesamts stammen unter Einbeziehung der energiebedingten Emissionen mehr als drei Viertel der gesamten Methanemissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Von den landwirtschaftlichen Methanemissionen waren im Jahr 2024 wiederum rund drei Viertel auf Fermentationsprozesse in der Rinderhaltung, insbesondere in der Milchkuhhaltung, zurückzuführen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 31.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet












