DUH warnt vor mangelhafter Batteriesammlung und fordert gesetzliche Nachbesserungen

Fabian

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Berlin, 6. Juni 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt die unzureichende Sammelmenge von Gerätebatterien im Jahr 2024. Auf Basis von Mengenmeldungen der Batteriesammelsysteme errechnete die DUH eine Sammelquote von lediglich 53,8 Prozent. Damit wurde die ohnehin wenig ambitionierte gesetzliche Vorgabe von 50 Prozent nur knapp erreicht. Besonders alarmierend sei die Entwicklung bei Lithium-Ionen-Akkus: Deren Sammelquote sei im Vergleich zum Vorjahr auf lediglich 27 Prozent gesunken – trotz einer angenommenen Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren.

Forderungen an den Bundesumweltminister

Die DUH fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider auf, im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Batterie-EU-Anpassungsgesetz zügig nachzubessern. Dieses Gesetz soll EU-Vorgaben in nationales Recht überführen. Nach Ansicht der DUH bietet die Überarbeitung des deutschen Batterierechts eine Chance, wirksame Maßnahmen für höhere Sammelquoten zu verankern.

Laut Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, habe die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, die Kreislaufwirtschaft in Deutschland voranzutreiben. Dafür sei jedoch die Sammlung von Wertstoffen eine unerlässliche Voraussetzung, so Metz. Jede unsachgemäß entsorgte Batterie bedeute eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, belaste das Klima und stelle ein Umweltproblem dar. Die aktuell ermittelte Sammelquote von 53,8 Prozent sei daher ein deutliches Warnsignal. Metz betonte, dass es ein verbindliches Zwischenziel für 2026 brauche, um das EU-Ziel von 63 Prozent Sammelquote bis 2027 realistisch zu erreichen. Darüber hinaus forderte sie einen dauerhaften Anreizmechanismus für Sammelsysteme, um über das gesetzliche Mindestmaß hinaus Batterien zu erfassen. Ein verpflichtender Kostenausgleich zwischen den Sammelsystemen bei Übererfüllung sei hierfür unerlässlich, da nur so ein Wettbewerb um höhere Sammelmengen entstehen könne.

Gefahren durch Lithium-Ionen-Akkus und fehlende Anreize

Auch Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, zeigte sich besorgt über die niedrige Sammelquote bei Lithium-Ionen-Akkus. Diese Akkus stellten bei falscher Entsorgung nicht nur eine erhöhte Brandgefahr dar, sondern enthielten zudem besonders wertvolle Rohstoffe. Trotz entsprechender Ankündigungen im Koalitionsvertrag fehle im aktuellen Gesetzesentwurf die Einführung eines verpflichtenden Pfands. Laut Fischer seien wirksame Anreize dringend notwendig, um diese Batterien einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

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Kritik an Aushebelung von Ökodesign-Vorgaben

Besonders kritisch sieht die DUH den Umgang mit EU-rechtlichen Vorgaben zum Ökodesign von Fahrzeug- und Industriebatterien. Diese sehen vor, dass Hersteller umweltschädlicher Batterien höhere Gebühren zahlen sollen. Im Entwurf des deutschen Batteriegesetzes fehle jedoch ein entsprechender Sanktionsmechanismus – vorgesehen sei lediglich ein Berichtspflicht. Zusätzlich werde der Steuerungsansatz geschwächt, weil Hersteller sich nicht mehr zwingend einem übergreifenden Sammelsystem anschließen müssen. Dadurch könnten sie die vorgesehenen Umweltauflagen und höheren Gebühren umgehen, indem sie Batterien individuell sammeln lassen und sich so der Regulierung entziehen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 06.06.2025