Berlin, 31.8.2026: Am 1. September 2026 geht ein internationaler Ultra-Fast-Fashion-Konzern in Hongkong an die Börse. Die erwartete Bewertung liegt mit rund 27 Milliarden US-Dollar etwa 70 Prozent unter der Prognose aus dem Jahr 2022. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet dies darauf hin, dass auch der Kapitalmarkt die Risiken des Ultra-Fast-Fashion-Modells zunehmend berücksichtigt. Die DUH fordert klare politische Vorgaben, damit sich Kurzlebigkeit, Ressourcenverschwendung und große Mengen an Textilabfällen wirtschaftlich nicht länger lohnen.
DUH warnt vor Wachstum auf Kosten der Umwelt
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärt, das Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell auf Kosten von Umwelt und Gesundheit dürfe keine Zukunft haben – erst recht nicht an der Börse. Ein Börsengang lebe von der Aussicht auf weiteres Wachstum und künftige Gewinne. Wenn diese Gewinne jedoch nur möglich seien, weil die tatsächlichen Kosten für Ressourcenverbrauch, Textilmüll, Schadstoffe und Umweltzerstörung von Menschen, Natur und Allgemeinheit getragen würden, laufe grundlegend etwas falsch. Ein solches Geschäftsmodell dürfe durch einen Börsengang nicht zusätzliches Kapital für weiteres Wachstum erhalten.
Niedrigere Bewertung als Signal
Dass der Ultra-Fast-Fashion-Konzern heute rund 70 Prozent niedriger bewertet werde als noch im Jahr 2022, sei nach Ansicht von Metz ein wichtiges Signal. Dort, wo die Politik beginne, diesem Geschäftsmodell Grenzen zu setzen und Unternehmen stärker für dessen Folgen verantwortlich zu machen, steige auch das wirtschaftliche Risiko. Genau an diesem Punkt müsse angesetzt werden. Die Europäische Union habe bereits erste wichtige Regelungen geschaffen, während Frankreich bei Fast Fashion noch weitergehe. Es wäre aus Sicht der DUH fatal, wenn Deutschland hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe.
Strengere Regeln für Textilien gefordert
Die Schadstoffanalysen der DUH zeigten laut Metz, wie dringend weitere Vorschriften und deren konsequente Durchsetzung seien. Knapp 40 Prozent der von der Organisation untersuchten Produkte des Ultra-Fast-Fashion-Anbieters hätten aufgrund von Verstößen gegen europäische Chemikalienvorschriften nicht verkauft werden dürfen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider müsse das geplante Textilgesetz deshalb zu einem wirksamen Anti-Fast-Fashion-Gesetz weiterentwickeln. Die Politik müsse dafür sorgen, dass sich Überproduktion, Ressourcenverschwendung sowie Geschäfte auf Kosten von Umwelt und Gesundheit nicht länger rechneten. Wer diese Kosten verursache, müsse sie auch tragen. Dann werde sich nach Einschätzung von Metz auch am Kapitalmarkt zeigen, wie zukunftsfähig dieses Geschäftsmodell tatsächlich sei.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 31.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet












